Was hält die Decke

JDx91

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Hallo liebes Forum,

ich habe letztes Jahr zwei Zimmer unterm Dach meiner Eltern renoviert. Nun möchte ich mir ein Aquarium ins Wohnzimmer stellen, muss aber von meinem Vater hören, das die Decke kein größeres Aquarium (200Liter) heben würde.

Die Decke baut sich wie folgt auf:

Balken hochkant 17x14cm
Abstand ca 60cm
Spannweite 8-9m
16er Spanplatten
5mm Dämmung
8mm Laminat

Das Aquarium würde ziemlich genau zwischen 2 Balken stehen.

Danke schonmal an dieser Stelle.

Lg JDx91
 

JDx91

ww-pappel
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Nein, ist es nicht. Das Stockwerk war mal n Dachboden und wurde mal um n Meter hochgesetzt.

Daher hab ich auch gepostet. Es ist ein unterschied, ob ich 3,75m (wie der oben gepostete Threat) oder 8-9m habe.

Lg
JDx91
 

hütte

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Das ist ein Scherz, oder?!

Wohl nicht, denn das trägt der 14/17 Balkenquerschnitt allemal, wenn die für Spitzbögen zulässige Flächenlast von 1kN/m2 (DIN1055-3) nicht überschritten wird :emoji_grin:

Der Vater weiss schon, was er seinem Sohn empfahl :rolleyes:

Aber ich glaubs einfach nicht, dass da jemand im privaten Wohnungsbau freie Spannweiten von 8 bis 9 m realisiert haben sollte, denn das war unabhängig davon, ob die Tragfähigkeit gesichert ist oder nicht (Querschnitt 14/30 würde die üblichen 3kN/m2 locker verkraften, Verformung mal ausser Acht gelassen), schon immer illegal, und kein Zimmerer würde solche Balken wohl auflegen. Also JDx91, mal überprüfen, ob diese Balken nicht doch etwa in der Mitte auf einer Mauer aufliegen.

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hütte
 

carsten

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Hallo

was mich eher wundert bzw skeptisch werden läßt sind die nur 16 mm Boden. So rein gefühlsmäßig würde mir da schon ohne Aquarium mulmig werden.
 

civil engineer

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Wohl nicht, denn das trägt der 14/17 Balkenquerschnitt allemal, wenn die für Spitzbögen zulässige Flächenlast von 1kN/m2 (DIN1055-3) nicht überschritten wird :emoji_grin:

Tragen wird er das schon, aber mal kurz im Kopf überschlagen mit 1 kN/qm Verkehrslast und 0.2 kN/qm für Spanplatte und Laminat komm ich bei einer Linienlast von 0.8 kN/m und 9m Spannweite auf eine Durchbiegung von etwa l/75. Sonderlich gebrauchstauglich dürfte das nicht sein.
 

JDx91

ww-pappel
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Oh, die Dielen hatte ich ganz vergessen.

ich hab durch die beiden Dachschrägen fast keine Möbel.

Edit:
Unter mir ist eine Wand im bereich 2/3 - 1/2 von meinem Fußboden. Mein Dad war sich allerdings nicht sicher, ob die Wand tragend ist, da in der mitte der Wand ein stück (40cm) hohl ist. Der Rest scheint massiv zu sein und unter dieser Wand steht auch nochmal eine Wand.

Lg
 

JDx91

ww-pappel
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Nochmals nachgemessen

Balken 8*16cm Hochkant
Spannweite 9m (2 Felder à 4,5m)
Abstand 0,75m

noch besser -.-
Aus der Tabelle wären das 0,7kN/m ... und auf einem Balken steht eine Holz-Stellwand.

Bei 0,7kN/m wären das dann 0,7kN/m * 4,5m = 3,15kN gesamt (315kg)

liege ich soweit Theoretisch richtig? Muss ich das noch mit der Anzahl der Balken multiplizieren? Wieviel muss ich für Stellwand und Boden aufrechnen?

Lg

JDx91
 

hütte

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Tragen wird er das schon, aber mal kurz im Kopf überschlagen mit 1 kN/qm Verkehrslast und 0.2 kN/qm für Spanplatte und Laminat komm ich bei einer Linienlast von 0.8 kN/m und 9m Spannweite auf eine Durchbiegung von etwa l/75. Sonderlich gebrauchstauglich dürfte das nicht sein.

Mein Gefühl sagt mir, dass du diesmal um etwa eine 10er Potenz daneben liegen musst (Über den Daumen passt l/750 besser, was wohl beste Gebrauchstauglichkeit darstellt) :emoji_grin:


@JDx91: ".... liege ich soweit Theoretisch richtig? ...." Nun wird es aber Zeit, dass du eine möglichst aussagekräftige Skizze anfertigst, denn deine Angaben sind zum Teil wirklich unverständlich und widersprechen sich, insbesondere hinsichtlich der Funktion der nun Gott-Sei-Dank doch noch aufgetauchten darunterliegenden Mauer !

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Meine Angabe 1kN/m2 sollte nur demonstrieren, dass das Ganze schon hält, wenn man die bei Spitzböden übliche Verkehrslast ansetzt. Aber du willst dein Aquarium in einem Aufenthaltsraum aufstellen, und da muss man mit mindestens 3kN/m2 rechnen !

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hütte


p.s. Natürlich heißt es nicht "Spitzbögen (DIN 1055-3)", sondern "Spitzböden (DIN 1055-3)", sorry für diesen Freud
 

gleiter

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Baoh, kannst Du bitte das 1:1 Bild runter verkleinern? Muß man ja kilometerlang horizontal scrollen... :mad:
 

hütte

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Schöne Skizze ! (Die tragende Wand dürfte wohl direkt senkrecht unter dem in der Wand verschwindenden Kopfband stehen.)

Aber nun ist ja alles gut, auch mit dem von 14/17 auf 8/16 geschrumpften Balkenquerschnitt und geänderter Feldgröße 0,75 x 4,5m2 gehts gerade so (ein pinkliger Civil Engineer aka Bauinschenör/TH/TU würde diese Statik allerdings nicht unterschreiben :rolleyes: ): Für BS11 bzw. GL24h Balken und einer Flächenlast von 2,0 kN/m2 (entspricht Streckenlast 1,5kN/m) liegt die max. Biegespannung knapp über der zulässigen von 11N/mm2, und die max. Durchbiegung ist mit 5,5mm viel kleiner als L/300 (gute Gebrauchstauglichkeit ). Alles unter der Voraussetzung, dass die plötzlich doch noch aufgetauchte Mauer die Lasten ableiten kann (Es dürften aber innen Ständer sein, die die Lasten zu den Fundamenten abtragen. Also keine Angst, auch wenn noch in den 50iger Jahren "Baumeister" Innenwände aus halben Steinen statisch tragend berücksichtigt haben, insbesondere wie bei deiner Konstruktion: Holzbalkendecke, Balkenlänge 8 bis 10m auf zwei Aussenwänden aufliegend.), siehe auch P.s. Allerdings ist die von mir angesetzte max. Flächenlast von 2,0 kN/m2 (entspricht etwa einem 200-Liter-Aquarium gleichmäßig auf 1m2 verteilt) schon leicht grenzwertig; für das Aquarium wären 3 bis 3,5kN/m2 besser. Also später nicht mit 10 Personen direkt ums Aquarium springen und die Fische beobachten oder gar heisse Spitzboden-Polka tanzen ....

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hütte

P.s. Bis du dir sicher, dass deine Balken von ursprünglich 14/18 auf jetzt 8/16 geschrumpft sind? Falls euer Haus aus den 1950er Jahren ist und der damals in Baden und Schwaben typischen soliden Ständerbauweise entspricht (Auf Außenmauerkronen aufgelegte Pfetten und im Innern mit aufgesetzten Ständern in Zapfen/ Schlitzverbindung und typischerweise je einem Ständer links und rechts von Türen sowie innen mit halben Steinen ausgemauerten Ausfachungen), dann ist die Balkenbreite von nur 8cm recht ungewöhnlich; zu erwarten gewesen wäre bei 16cm Höhe eine Breite von etwa 10 bis 12cm, aber vielleicht war man damals in Iffezheim ja besonders sparsam.
 

JDx91

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Die Balken sind leider wirklich nur 8cm Breit.

Das Haus wurde meines Wissens durch einen Architekt geplant. Der Dachboden allerdings über Nacht in eigenregie "aufgebockt". Daher sind die Balken warscheinlich so mager dimensioniert.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, sollte ich ca 200kg auf 1qm (2 balken) stellen können.

JDx91
 

chartinaelik

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Also, JD - mal denkend, Du bist Baujahr 91 rate ich Dir, das Projekt Aquarium zu vergessen. Aus folgenden Gründen:

Kannst Du es Dir im elterlichen Haus wirklich leisten, einen Wasserbruch zu riskieren? Hast Du eine eigene Haftpflichtversicherung, die den Schaden im Elternhause deckte? Wenn nicht, bist Du finanziell in der Lage, einen solchen Schaden zu beheben? Heb Dir das Projekt Aquarium für die eigenen vier Wände auf ... und damit mein ich nicht den Dachboden bei den Eltern.
 

JDx91

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Ich habe eine private Haftpflicht und die vier Wände meiner eltern sind auch die meinen.

Mit Bj91 hast du recht. Aber Ausbildung ist abgeschlossen und ich habe einen Arbeitsplatz. Nur diese Woche leider Krank.

Und um einen Wasserbruch zu vermeiden, informiere ich mich ja an dieser Stelle.
 

Hans-Friedrich

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Bisschen OT, aber muss hier sein.

Ich habe eine private Haftpflicht und die vier Wände meiner eltern sind auch die meinen.

Das kann ein Problem sein, da die eigene Haftpflicht meistens nicht für Schäden in der eigenen Wohnung/Haus aufkommt. Wenn du Beispielsweise den Glastisch deiner Eltern kaputt machst, in deren Haus du wohnst, dann übernimmt das deine Haftpflicht nicht. Genauso wenig wie die Haftpflicht deines Vaters das übernehmen würde.
Da würde ich mich vorher nochmal an deinen Versicherungsvertreter wenden.
 

hemmi1953

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Noch mehr OT: Die Haftpflichtversicherung könnte auch grobe Fahrlässigkeit unterstellen und müsste dann nicht mehr zahlen.

Gruß Christof
 

JDx91

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Urteil vom Statiker

Dachgeschoss ist nicht als Wohnraum geeignet.

Die letzten 40 Jahre gings ja auch. Nur auf das Stellen von Lasten werde ich jetzt gänzlich verzichten.

Ergebnis wurde mir telefonisch übermittelt und hat mich nichts gekostet. Der Statiker hat sich wohl verpflichtet gefühlt mich zu warnen, da ich ja schon eine Weile auf der unbewohnbaren Etage wohne, und daher auf den Lohn für eine Stunde rechnen (pauschal) verzichtet.

Danke, das sich hier so viele eingebraucht haben.

Mit freundlichem Gruß

JDx91
 
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