Kleingewerbe anmelden

metabo

ww-kastanie
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Hallo,
ich plane Nebenberuflich ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bin Schreinermeister und möchte gerne meine Arbeit anmelden.

Meine Fragen:
- Habe schon Material für 140 Euro bestellt.
Ist es sinnvoll in diesem Jahr noch mein Gewerbe anzumelden?
Müßte ich wahrscheinlich noch eine Billanz machen.
- Was ist wenn ich mehr Ausgaben als Einnahmen habe, wir das dann bei meiner Lohnsteuer berücksichtigt?
- Muß ich mehr Müllgebuhren zahlen,würde Holzreste im ofen verbrennen?
- Wie kann ich bei Privatkäufen da was tricksen?

Währe schön,wenn ihr mir eure Ehrfahrungen schildern könntet.


Vielen Dank im Voraus!:emoji_slight_smile:
 

yoghurt

Moderator
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Hallo metabo,
ich habe das als Student im Nebenberuf immer ohne Gewerbeanmeldung gemacht. Die paar Rechnungen die ich gestellt habe, habe ich der Anlage "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" beigefügt - nebst den Rechnungen für Material. Mir ist nie was schlimmes passiert. Märchensteuer bekommt man ohnehin nicht zurück... das einzige was Lohnen könnte ist, dass Dein Material sozusagen bei Deinen Werbungskosten berücksichtig werden kann. (ich schreibe das als ziemlicher Steuerlaie).
Ich würde mir aber überlegen, ob nicht ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für Dich Sinn macht. Dann bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt und kannst Dir die Mehrwertsteuer für alles was Du für Deine Tätigkeit anschaffst zurückholen. Was Du für Deine Tätigkeit brauchst muss Du natürlich selbst wissen :emoji_wink:

Gruß

Heiko
 

Besserwisser

ww-robinie
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Mal kurz ein paar Eckpunkte:
Es gibt in dem Sinne kein Kleingewerbe. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du auch sofort HWK pflichtig. Un KK will wahrscheinlich auch etwas.
Wenn 140 Euro schon ne Nummer sind, dann gib deine Einkünfte einfach bei deiner Steuererkärung an und fertig.
 

checkalot

ww-robinie
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Als Kleinunternehmer reicht eine G+V-Rechnung...

Um ganz genau zu sein: du musst zwischen Handels- und Steuerrecht unterscheiden. G+V-Rechnung ist ein Begriff aus der "Handelsabteilung" der Buchführung. Du bist aber - stark vereinfacht gesagt - wegen deiner geringen Größe nicht verpflichtet, eine "richtige" Buchführung zu haben, also sog. doppelte Buchführung mit Bilanzen, G+V, Anlageverzeichnis und was alles dazugehört.

ABER Steuern musst du natürlich zahlen... und dafür brauchst du den "steuerlichen Bruder" der GuV, die sog. "Einnahmenüberschussrechnung".

Auch die sog. "Kleinunternehmerregelung" kommt aus der Steuerecke, und zwar aus der Umsatzsteuer (§19 UStG) - der wesentliche Vorteil davon ist, dass diese dich von der Pflicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer entbindet. Aber ob das wirklich ein Vorteil ist, musst du dir gut überlegen (siehe Heikos Post): wenn du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, kannst du auch für Material, Werkzeug, Büroausstattung, ... was du für dein Gewerbe brauchst keine Vorsteuer geltend machen. Normalerweise bekommst du dafür nämlich vom Finanzamt die gezahlte Umsatzsteuer zurück. Sehr oft ist das auch für Gewerbetreibende mit kleinen Umsätzen interessant. Die Kleinunternehmerregelung entbindet dich aber NICHT davon, die Einnahmeüberschussrechnung zu machen und auf deinen Gewinn Steuern zu zahlen.

Zu deiner anderen Frage: Wenn dein Gewerbe Verlust macht, dann schmälert dieser deine Steuerlast, wenn du also z.B. 100 Geldeinheiten Bruttoeinkommen als Angestellter hast und 5 Geldeinheiten Verlust aus deinem Gewerbe und sonst keine steuerlich relevanten Einkünfte wie Vermietung & Verpachtung, Kapitalerträge, ..., dann musst du insgesamt nur für 95 Geldeinheiten Steuer bezahlen. Wenn du in deinem Gewerbe 10 Geldeinheiten Gewinn machst, dann musst du entsprechend für 110 Geldeinheiten Steuer bezahlen.
 

ölfisch

ww-robinie
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- Wie kann ich bei Privatkäufen...?

:eek::eek::eek:

Das sollte man nicht so öffentlich schreiben/fragen. Auch Steuerfahnder haben Internet! Aus Erfahrung kann ich sagen: Sie nutzen es!

PS: Ich würde/habe mir einen Steuerberater leisten/geleistet. Mit dem Praxisfernen Halbwissen aus dem Meister Buchführungskus, was zudem schon veraltet ist sobald es gedruckt wird, stößt man an seine Grenzen.

Ich hätte nie gedacht, dass ich letztes Jahr so wenig Gewinn gemacht habe. :emoji_wink: (Laut Steuerberater)
 

alROD

ww-ahorn
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Ich gebe chekalot Recht, ich Trottel habe aus Unwissenheit und schlechtem Steuerberater auch als Kleingewerbetreibender begonnen und einfach mein Geld verschenkt.
Heute würde ich vor dem Start mindestens zwei unterschiedliche Berater aufsuchen und auch mit der zuständigen Handelskammer reden.
Und warum die Handwerkskammer nicht immer gut wegkommt weiß ich jetzt auch!
 

unrat379

ww-eiche
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Servus!

Ein Tip den ich von der HWK bekommen habe:
Melde den Laden als "Holzhandel mit handwerklichem Nebenbetrieb" an. Du kanns somit die Geschichte mit der Rentenzahlung umgehen. Ist gerade als Nebenerwerb mehr als sinnvoll, da Du sonst nur für Rentenkasse arbeitest.

Gruß

Christoph
 
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