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isso

ww-robinie
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Soweit ich das eben gelesen habe ist das Ländersache, also die Kampfmittelräumung.

Meist wird das also vom Land/Bund gezahlt.
 

tomkaes

ww-robinie
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Soweit ich das eben gelesen habe ist das Ländersache, also die Kampfmittelräumung.

Meist wird das also vom Land/Bund gezahlt.
Ja, das ist aber nur der letzte Schritt.
Wenn du in einem "Verdachtgebiet" liegst, und die Luftbildauswertung entsprechend ausfällt, bezahlt der Grundstückseigentümer die Detektion des Untergrundes.
 
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brubu

ww-robinie
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Nach der Kampfmittelräumung kannst du es bebauen;
wieso ist das keine Wertsteigerung?
Da ging es nicht um Kampfmittel sondern um eine sonst unvorhergesehene Verschmutzung die zu einer teuren Sanierung führte.
Das war schon teures Bauland und beim Aushub kam die Überraschung dazu, daher keine Wertsteigerung.
 

tomkaes

ww-robinie
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Da ging es nicht um Kampfmittel sondern um eine sonst unvorhergesehene Verschmutzung die zu einer teuren Sanierung führte.
Das war schon teures Bauland und beim Aushub kam die Überraschung dazu, daher keine Wertsteigerung.
Es wird niemand gezwungen zu kaufen oder bauen.
? Grundlagenermittlung "gespart"?
Wer sich bei den Grundstückspreisen Bauland kauft, ohne vorher ins Grundbuch geschaut, Bodengutachten gemacht zu haben oder die Deponiekosten für den Aushub (Z0 - Z2) geprüft zu haben, tut mir nicht mehr leid.
 

brubu

ww-robinie
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Theoretisch lässt sich immer alles irgendwie abklären aber ich möchte den Kaufinteressenten sehen der mit grobem Geschütz zuerst auf einem fremden Grundstück Probebohrungen macht. Und wie ich schon mehrmals beschrieben habe, bei uns kommen dann Amtskönige während der Bauphase und stellen irgendwelche Behauptungen auf. Dann hat man die Möglichkeit den Bau einzustellen und zu streiten, alles auf eigene Kosten oder den Amtskönigen Folge zu leisten auf eigene Kosten.
Ich kenne verschiedene Fälle von Kunden, so einfach ist es nicht. Nur wo schon von Anfang an mit Bodenbelastungen zu rechnen ist weiss man halbwegs was auf einen zukommt.

Noch zur Ergänzung: Es geht nicht nur um den Aushub, ähnlich kann es bei Geländeaufschüttungen laufen.
 

bast_ig

ww-buche
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@brubu, bei gewerblichen Geschäften wird das durchaus gemacht. Bei ganzen Unternehmenskäufen ebenfalls. Das wird da in der Regel auch vertraglich in der Risikoverteilung festgehalten.

Bei Privaten ist es in Deutschland so, dass es für die Altlasten, wenn man nicht der Verursacher ist, eine Opfergrenze in Höhe des hypothetischen Verkehrswertes gibt. Ist natürlich nur ein schwacher Trost, bei vielen ist ja die Immobilie der überwiegende Teil des Vermögens. Aber immerhin... Sonst müsste das die Allgemeinheit tragen, falls der Verursacher wie meist nicht mehr greifbar ist.

Grüße
 
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