Freude Thread

isso

ww-robinie
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Ich liege immer noch flach, ziemlich erwischt.

Aber meine Tochter war heute in der Stadt und hat, ganz eigenständig und vom eigenen Geld, für mich einen Ingwer Shot und vom Thai-Restaurant so eine TomKa Suppe geholt.

Die wollte nicht in die Stadt, die ist wegen mir losgezogen :emoji_heart_eyes:

Schwiegermutter hat noch Käsekuchen gebracht, der reicht noch eine Weile :emoji_sunglasses:
 

mj5

ww-robinie
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Schweden, Tschechien und Finnland sind im Halbfinale der IIHF Juniors!
Und da Kanada nach zwanzig Minuten 5:0 vorne liegt bestehen Chancen, das die Jungs das auch nicht mehr verbocken. :emoji_blush:

Ich freu mich ja besonders ueber jedes Tor von Tij Iginla. Schliesslich war sein Dad the goal scorer bei den Calgary Flames ueber lange Jahre.
Papa Jarome war 1995 einer der besten Spieler der World Juniors, jetzt ist er super happy als Zuschauer. :emoji_grin:
 

carsten

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Hallo

hier gibt es nicht viel zu sehen 10 mm wären noch geschmeichelt. Ach ja das Enteisungsspray mit Zimtduft funktioniert, vom Zimt hab ich aber nix gerochen. War eine Dreingabe des Autozubehörhändlers bei einem Einkauf im November.
 

isso

ww-robinie
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Ich meine schon Eiszapfen. Schnee war auch weniger, aber schwer.
Da hat der kleine grüne ordentlich zu tun gehabt!
 

isso

ww-robinie
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Es ist voll einfach YoutubeVideos auf der Homepage einzubinden!

Ja, ich weiß....... Nicht überraschend, trotzdem toll wenn man das einfach so "mal eben" machen kann!

*Ist in Überarbeitung
 
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HolzandMore

ww-robinie
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Ich hatte eine Rechnung übersehen, und die Mahnungen auch weil ich krank war.
Darauf hin hatte ich per Post eine Mahnung erhalten und sollte jetzt 40 Euro Mahngebühr bezahlen...Haha
Inzwischen hatte ich die Rechnung von 46,- Euro bezahlt. Hab denen zurückgeschrieben dass Sie die Mahngebühr nicht bezahlen werde und sie diese daher einklagen müssen. Heute kam ein Schreiben per Email dass sie ausnahmsweise von der Forderung Abstand nehmen.

Leute lasst euch nicht gleich ins Boxhorn jagen, eine Mahngebühr ist maximal nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Verkäufers zu bezahlen.
Gruß Andi
 

HolzandMore

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Mahnung schreiben 2-3 Mausklicks. Verschicken per Mail automatisch, kostet nix.
Verschicken per Post kostet Druck+Eintüten+Porto, sind wenige Euros.
Darüber gibts zig Gerichtsurteile.
 

wasmachen

ww-robinie
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Ja, war klar. Angestellte kosten nichts, Büros und Computer mit 'Automatikprogrammen' auch nichts, Buchhaltung und Steuerbüro ist auch alles für Lau.
Ebenso sonstiger Aufwand. Wieso darf jetzt einer auf den EK aufschlagen?
Achja, deine Marmelade auch bitte für Lau. Die Beeren hast nur gepflückt, sind selber gewachsen.
Und den Honig haben ja auch die Bienen gemacht, ned der Imker...
 

mc2

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Kommen wir mal wieder etwas auf den Boden der Tatsachen.
40 € ist der Maximalbetrag, der erhoben werden kann. Kommt die 1. Mahnung per Mail, verlangen seriöse Händler nichts.
Dass man da erstmal sauer reagiert, konn ich voll und ganz verstehen.

Was sind bei einem Warenwert von denn die Höhe von Verzugszinsen? Ca. 31 Cent bei 20 %:emoji_wink:. Da kostet es die Buchhaltung mehr..
 

HolzandMore

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Verzugszinsen:
Ausgangspunkt für die Festlegung der Verzugszinsen ist der in Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BG:emoji_sunglasses: beschriebene Basiszinssatz, der zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert werden kann. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Basiszinssatz 1,27 Prozent. (monatlich)
 

Handjive

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Ich habe im Internet unter https://www.finanztip.de/mahngebuehren/ das hier gefunden:
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Wichtig: Pauschale Gebühren sind unzulässig, die höher sind als der zu erwartende Schaden (§ 309 Nr. 5a BGB). Es dürfen nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen. Mehr als Papier und Portokosten dürfen da nicht zusammenkommen. Denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen nicht in die Mahnpauschalen einkalkuliert werden.
Eine Mahngebühr zwischen zwei und drei Euro kann angemessen sein. Dazu muss das Unternehmen allerdings im Zweifel darlegen, wie teuer die Mahnung wirklich war. Der Bundesgerichtshof hat gegen einen Stromversorger entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt gewesen wären.
Mahngebühren von zehn Euro sind unzulässig. Die verlangte das Unternehmen Ticketbande, ein Portalbetreiber für Eintritts- oder Konzertkarten auf dem Zweitmarkt (LG Erfurt, 30.09.2021, Az. 3 O 489/21).
Das Versandhandelsunternehmen Otto hat sogar monatlich zehn Euro für eine automatisierte Mahnung verlangt, was weder vereinbart war noch sich aus dem Kleingedruckten ergab. Otto-Kunden müssen solche Gebühren nicht zahlen (OLG Hamburg, 22.12.2021, Az. 15 U 14/21).
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Und an anderer Stelle habe ich gelesen, dass Mahngebühren in Höhe von 40 Euro nur zwischen Unternehmen anfallen dürfen.

Gruss


peter
 
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