Pur Leim Verbot

Hausmeister Krause

ww-fichte
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Hallo Forumsgemeinde! Ich habe heute von einem Vertreter gehört das ab Mitte 2024 keine Pur-Kleber bzw. Leime mehr verkauft werden dürfen! Weiss jemand was darüber?
 

raziausdud

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Im verlinkten Beitrag steht zwar mehrfach „beruflich/gewerblich“.

Trotzdem die Frage/n: Wie sieht das für uns Amateure aus? Können wir PU-Leim in Zukunft noch kaufen?

Rainer
 

inselino

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Im Aritkel steht ja, dass es für privat andere Richtlinien gibt. Wenn ich meine Gefahrstoffprüfung noch richtig im Kopf habe gilt für Montageschäume mit einem Diisocyanat gehalt von >0,1%: Abgabe an die Öffentlichkeit nur mit Schutzhandschuhen und entsprechenden Sicherheitshinweisen.
(https://www.raiffeisen.de/downloads/DRV-Leitfaden_Dok_Fragenkatalog-ChemVerbV.pdf Lösung der Frage II 4 91 b+c+d ist richtig)

Die vermeintlich strengeren Regeln für die gewerbliche Nutzung dürfte aus der Häufigkeit des Umgangs kommen.
 

magmog

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Guuden,

Viel Materialien die unter die Chemikalien-Verbotsverordnung vielen
sind inzwischen auf einen unter dem Schwellenwert liegenden Bestandteil
an problematischen Inhaltsstoffen umgestellt worden und sind frei verkäuflich.
Fast alle PU Schäume und -kleber erfüllen inzwischen diese Bedingung.

Materialien, die weiterhin unter die Bestimmung fallen,
müssen mit einem Piktogramm gemäß GHS gekennzeichnet werden
und dürften an nicht entsprechend ausgebildete Anwender
nur nach einer Beratung durch eine entsprechend ausgebildete Person
 und zugelassene Händler abgegeben werden.
Beim Verkauf vieler Pflanzen“Schutzmittel" eine bekannte alte Vorgabe.
 

inselino

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Materialien, die weiterhin unter die Bestimmung fallen,
müssen mit einem Piktogramm gemäß GHS gekennzeichnet werden
und dürften an nicht entsprechend ausgebildete Anwender
nur nach einer Beratung durch eine entsprechend ausgebildete Person
 und zugelassene Händler abgegeben werden.
Da muss ich jetzt ein bisschen kleinkarriert sein.
Das kommt spezifisch auf den Stoff bzw. die damit verbundene Gefahrstoffkennzeichnung an. Leicht entflammbar oder ätzend darf in vielen Fällen ohne Belehrung abgegeben werden (Waschbenzin, Ammoniakwasser etc.). Die Abgaberegelungen zu geschultem Personal gelten insbesondere für giftige Substanzen.
 

Der alte Wagner

ww-ahorn
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Im verlinkten Beitrag steht zwar mehrfach „beruflich/gewerblich“.

Trotzdem die Fragen: Wie sieht das für uns Amateure aus? Können wir PU-Leim in Zukunft noch kaufen?
Mir scheint diese Einschränkung ein zahnloser Tiger zu sein. Sie gilt nämlich seit ein paar Jahren u.a. auch für "Uhu plus endfest"; hier gibt es eine gewerbliche - die ursprüngliche, bessere, härter werdende - und eine Endverbraucher-Version, die auf geringere Festigkeiten kommt. Dennoch bekomme ich die gewerbliche Variante hier problemlos im Fachhandel vor Ort, also im Geschäft (Eisenwarenladen nach alter Schule). Es hat auch noch nie jemand zu mir gesagt: "Also eiiiiigentlich..." (oder dergleichen)
 
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