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(29.07.2013) Die Stadt Ludwigshafen ist berechtigt, nach ihrer Abfallgebührenordnung für die Inanspruchnahme ihrer Abfallentsorgungseinrichtung Mindestentleerungsgebühren zu erheben. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 9. Juli 2013 entschieden. [...]
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