Tischlergehalt?

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Hi leute. Mein Traumberuf ist Tischler aber leider gibt es zu wenig Stellen angebote und ab 2007 soll das ja noch übler Aussehen. hab jetzt mit einem Tischler geredet der würd mich wenigstens schonmal als Aushilfe einstellen ( mit Vertrag ) bis er weis wie sich die änderungen im Jahre 2007 auf seinen Betreib auswirken. Wollte mal fragen wieviel man als ungelernter 19 Jähriger , sportlicher typ :emoji_stuck_out_tongue: ... so verlangen kann. Also Herr P. meinte das ich das Ausbildungsgehalt + die 2 tage wo ich normal in der Berufschule wär bezahlt kriege.


Wieviel kriegt man im ersten jahr als Azubi?

Und wieviel könnte ich "verlangen" als ungelehrnter ?

Bitte um Hilfe... will mich nicht schonwieder blauäugig in einen Arbeitsvertrag laufen ^^
 

Red-Rabbit

ww-ahorn
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http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/informationen/material/tischlerhandwerk.pdf
Da solltest du einiges finden..
Aber warum machst du denn nicht gleich eine Ausbildung??
Ich habe eine Ausbildung, und bekomme keine Jobs. Wenn du "nur" eine Aushilfe bist, wird das noch schwerer sein.
P.S. Den Lohn nach der Ausbildung hätte ich auch gern..
9,10€ als Aushilfe bekomme ich nirgens...
(besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach)

Gruss Jörg
 

weber83

ww-birnbaum
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Hi,
habe im ersten Lehrjahr 2001 umgerechnet 300€ bekommen das entspricht bei einer 40 Stunden Woche ca.1,87€/std.:eek:
Nun ja besser als garnichts aber solltest doch bedenken das Du keine Ausbildung machst, sondern als Aushilfe beschäftigt bist.
Ist also wieder ein "verlorenes Jahr" ohne Ausbildung.
Versuche noch irgendwie einen Ausbildungsplatz zu bekommen denn das macht nach meinem dafürhalten mehr Sinn.

Gruß Chris
 

stef

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servus.
also ich würde auf jeden fall eine ausbildung machen. von einem aushilfsjob hast du nicht sehr viel. würd ich machen als 'lückenfüller' vorm bgj machen, wenn du sonst nichts zu tun hast...
hab ich so gamacht, vier monate lang bei einem schreiner gejobbt und dann das bgj (erstes lehrjahr. nur berufsschule, da verdienst auch gar nix) im september angefangen. war aber ganz gut, hatte da schon mehr plan als alle anderen.
 

raftinthomas

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was soll sich denn 2007 ändern ?

zum thema helfer/azubi: mr. anonymos würd ja wohl gern ne ausbildung machen, findet aber keine stelle. ich würde da wohl eher als helfer jobben als ein bgj zu machen. denn 1. gibts geld, und 2. macht man eh mehr oder weniger den gleichen job, evtl mit mehr (erwartetem) einsatz.
ich find so ne lösung besser als die "mach mal hier n jahr praktikum, und danach kannst ne lehrstelle haben".
wem ist denn das bgj als 1. lehrjahr angerechnet worden? mir wär das zu teuer.
 

weber83

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Hi,
also erstmal wollte ich sagen das meine Angaben Netto waren. Ist vieleicht nicht so Eindeutig gewesen...:rolleyes: naja.

Zweitens: wiso macht man den gleichen Job als Helfer, wie als Auszubildener?
Sehe ich etwas anders.

Ich glaube das mr anonym die bevorstehende Mwst-erhöhung meint.
Denn das wird sich ja noch herausstellen welche Auswirkungen dies auf unsere Wirtschaft hat. Da kann man manchen Betriebsinhaber schon verstehen wenn er keine Azubis ausbildet.

Und...klar kann das bgj angerechnet werden! Zwar nicht als volles Jahr sondern nur zum verkürzen von einem halben Jahr.

Gruß Chris
 

raftinthomas

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hi,

klar, bgj kann angerechnet werden. würde ich aber nicht machen, und ich kenne auch keinen kollegen, der sich drauf einlässt.

natürlich macht der azubi klassicherweise helfertätigkeiten. wer macht die denn im üblichen 1meister-2gesellen-1(2)azubi-betrieb denn sonst ? ich kenne jedenfalls keinen betrieb, der (dauerhaft) nen helfer beschäftigt.
 

stef

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servus,
also ich komm aus münchen und da muss man das bgj machen, entspricht dem 1. lehrjahr. 2. und 3. lehrjahr dann im betrieb. wusste nicht dass es regional da solche unterschiede gibt...
 

Woodworm

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Hi

Auch in Niedersachsen ist das BGJ pflicht und wird als erstes Lehrjahr angerechnet. Ohne BGJ keine weitere Tischlerausbildung (2. und 3. Jahr) im Betrieb.
 

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3. lehrjahr

Ich wollte fragen was man im 3. lehrjahr verdient?
 

powerbaer2000

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Kommt drauf an

Ich wollte fragen was man im 3. lehrjahr verdient?

Hallo mein lieber!

Das kommt auf viele Einzelfragen an:

1. Wo wirst Du arbeiten?
2. Innungsbetrieb?
3. Serienbetrieb?
4. Bist Du in einer Gewerkschaft?

Es gibt verschiedene tarifvertragliche Regelungen für AZUBIS. Die sind von Land zu Land verschieden. Der Tarifvertrag (TV) gilt zunächst nur für tarifgebundene Betriebe einerseits und Mitglieder der Gewerkschaft, die den TV unterzeichnet hat. Wenn beides nicht gilt, bist Du nach der Vertragfreiheit in der Lage das selbst, ggf. mit Eltern auszuhandeln. TVs sind immer nur Mindestbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Insgesamt dabei aber immer aufpassen, wegen der Sozialversicherungspflicht. Ein gutes "brutto" ist nicht immer auch ein gutes netto. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube ab 325 Euro im Monat setzt die SV-Pflicht an und damit wirds "Netto" wesentlich gekürzt.

Martin
 

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Ja genau in Niedersachen ist das BGJ auch Pflicht und es wird als 1. Ausbildungsjahr angerechnet. Man muss das BGJ nur nicht machen, wenn man Abi gemacht hat, allerdings wäre es dann trotzdem zu empfehlen das BGJ zu machen, da die Betriebe, die mit BGJ vorziehen, weil sie da schon an dem Zeugnis sehen können, ob ihnen das Handwerkliche liegt. :emoji_wink:
2. und 3. Lehrjahr wird wie schon gesagt im Betrieb absolviert und 1 bis 2 Tagen ganz normal in der Berufschule, wie in allen anderen Ausbildungsberufen, soweit ich informiert bin auch. Das BGJ wird in der Schule gemacht und man bekommt kein Geld ausgezahlt, wenn man dann die Lehre in einem Betrieb weiterführt, bekommt man selbstverständlich Lohn ausgezahlt. Im BGJ ist ebenfalls ein Praktikum integriert, dieses Praktikum ist Pflicht.
Ich hoffe ich konnte hier einigen ein paar neue Informationen geben und wünsche allen viel Erfolg weiterhin.
 
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