Heinz Günter
ww-pappel
Hallo liebe Forum - Teilnehmer,
ich hoffe hier einen Rat zu bekommen.
Vor drei Jahren habe ich von einer Schreinerei eine Küchenarbeitsplatte über Eck anfertigen lassen, heute musste ich feststellen, dass diese an der Stoßkante etwas (ca. 1mm auf einer Länge von ca. 100mm) aufgequollen ist.
Ich frage mich nun
A.) müssen die Stoßkanten nicht wasserdicht zusammengefügt werden und auch sein?
B.) Kann ich die Arbeit reklamieren?
Schon jetzt meinen Dank für eine Antwort
ich hoffe hier einen Rat zu bekommen.
Vor drei Jahren habe ich von einer Schreinerei eine Küchenarbeitsplatte über Eck anfertigen lassen, heute musste ich feststellen, dass diese an der Stoßkante etwas (ca. 1mm auf einer Länge von ca. 100mm) aufgequollen ist.
Ich frage mich nun
A.) müssen die Stoßkanten nicht wasserdicht zusammengefügt werden und auch sein?
B.) Kann ich die Arbeit reklamieren?
Schon jetzt meinen Dank für eine Antwort
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