siehe oben
@carsten!
Als erstes vorweg, der Verkäufer/Planer ist im Unrecht.
Auch wenn der Kunde auf so ein Problem hingewiesen wird, und auch wenn er den Kunden unterschreiben lässt
aber es dann trotzdem macht, ist das grob fahrlässig. MIt einer Unterschrift ist er wahrscheinlich rechtlich aus dem Schneider und der Endkunde hat Pech. (ev. waren das günstigere Standardbreiten oder Aktionskästen irgendeines Möbelhauses...)
Hast Du nichts unterschrieben dann könntest Du rechtlich vorgehen. Ist zwar bissi doof aber naja.
Hast Du vergessen was Du mit dem Küchenbauer ausgemacht hast oder ein schlechtes Gewissen dann kannst Du nur zum guten Schreiner/Tischler gehen und den Schrank austauschen oder kürzen lassen.
Das ist die günstigste Lösung!
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Thema Korpus austauschen:
Die Griffmulde lässt sich kürzen, wenn überhaupt nötig.
Da die Ladenfront ja "nur" ca. 10-15 an der Zarge ansteht kann man den Korpus ja rausziehen (Unterschrank schräg rausziehen),
die Steinplatte hält das aus und bricht nicht gleich ab.
Variante komplett neuer Korpus mit allem drum und dran....
Variante Neue Ladenfronten und den Korpus mit den Laden in der Breite kürzen
Variante Fronten und Laden kürzen. Muss man halt die Kanten schön aufkleben.
- breitere Blende links, fertig.
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Preislich ists oft günstiger wenn man alles neu macht, anstatt rumzudoktern. Sprich Arbeitszeiten und Kostenaufwand.
Dafür kannst das verpfuschte Kasterl dann ins Wohnzimmer stellen...
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Einem guten Schreiner/Tischler kostet das nur ein Lächeln.