Möbel nachbauen – Urheberrechts-/Geschmacksmusterschutz?

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Ich glaube dir:emoji_grin:

Aber du warst gewerblich unterwegs, oder habt ihr Türen von Verdächtigen per SEK stürmen lassen, weil der Verdacht vorlag, das eine Privatperson, einen Stuhl kopiert hat?:rolleyes:
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Ich glaube dir:emoji_grin:

Aber du warst gewerblich unterwegs, oder habt ihr Türen von Verdächtigen per SEK stürmen lassen, weil der Verdacht vorlag, das eine Privatperson, einen Stuhl kopiert hat?:rolleyes:

Nöö, dass heftigste war eine Beschlagnahme in Belgien von 5000 Kopien und eine Beschlagnahme in der Messe (Abteilung China) im Beisein vom Zoll. :emoji_grin: (War schon witzig wie der Rollwagen vom Zoll zum Schluss fast nicht mehr ausreichte um das ganze Zeug zu kassieren):cool:
 

kurztipp

ww-kastanie
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Hallo,

Irgendwie geht die ganze Diskussion hier so langsam in richtung Paranoia:eek: […] Die Frage war nach Privatpersonen und nicht nach Gewerblichen Anbietern.

Ich finde die Diskussion trotzdem nicht uninteressant, da ja wie angesprochen, bei Verkauf dieser Privatstücke wegen Wohnungsauflösung, Nichtgefallen oder wie auch immer und beim Verschenken rechtliche Probleme entstehen können (selbst wenn sie unwahrscheinlich sind). Zudem es ja ebenso denkbar ist, dass man von einem Freund gebeten wird, irgendwas, das man sich selber gebaut hat, ihm auch zu bauen. Kostenlos oder gegen Entschädigung ist ja zweitrangig, beides ist rechtlich problematisch. Aber wer sagt denn da sofort nein? Man ist doch eher geschmeichelt und würde es machen? Also insofern finde ich es sehr interessant, ab wann ein Stück so weit von einem anderen abweicht, dass man Probleme von vornherein ausschließen kann.
Ich bin für die vielen Antworten dankbar.

Gruß
 

tiepel

ww-robinie
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Hi,
Wie war das noch mit der Dauer des Gebrauchsschutzes?
Wenn ich was für mich baue, und nach Jahren verschenke, sollte diese Frist doch vorbei sein.
Wenn Du aber für einen Freund etwas nachbaust, dann könnte das kritisch sein. Das könnte man ja schon als irgendwie gewerblich ansehen.
Aber eigentlich baut man nichts für einen Freund. Man hilft Ihm doch nur...
Lass die Kirche im Dorf, solange da nichts gewerblich ist.
Gruss Reimund
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Ich glaube hier ist mal eine kleine Einführung nötig:

Es gibt:
  • Geschmacksmuster
  • Gebrauchsmuster
  • Patent
  • nicht eingetragenes Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster schützt das Design eines Produktes
Ein Gebrauchsmuster schützt vereinfacht gesagt die Funktion eines Produktes (den funktionellen Aufbau)
Ein Patent ist ähnlich dem Gebrauchsmuster, jedoch wird bei einem Patent vom Patentamt dieses auf anmeldetauglichkeit geprüft.
Ein nichteingetragenes Geschmacksmuster gllt für das Design jedes Produktes, dass in Europa auf den Markt kommt.

Bis auf das nicht eingetragene Geschmacksmuster können alle anderen Schutzarten verlängert werden.
Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre,
Patent max. 20 Jahre,
Geschmacksmuster max. 25 Jahre
nicht eingetragenes Geschmackmuster max. drei Jahre
 

tiepel

ww-robinie
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Hi,
Ja, wir sind in Deutschland. Da ist es leider kompliziert :eek:
Danke für Deine Erklärung.
Ich baue für mich nach, was ich will. Und wenn ich es dann irgendwann verschenke, soll mich....
Gruss Reimund
 

kgb007

ww-robinie
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Der KaffeeFilterStänder muss unbedingt geschützt werden!!!! NIEMANDEM sollte erlaubt werden, den nach zu bauen. BITTE!!!
 

WANNA1904

ww-kirsche
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Hey Kurztipp

... da ja wie angesprochen, bei Verkauf dieser Privatstücke ... und beim Verschenken rechtliche Probleme entstehen können

Jein - Ist doch ganz einfach: Wenn Du befürchtest, dass auf einem Eigenbau, den Du selber nicht mehr nutzen willst, ein Schutzrecht ist/sein könnte (und das dem Rechteinhaber wie auch immer auffallen könnte) => Nicht verkaufen/verschenken, sondern verschrotten. Schade, ist aber so.

[Nachbau für Freunde] Aber wer sagt denn da sofort nein?

Jeder, der o.g. Befürchtungen hat.

Also insofern finde ich es sehr interessant, ab wann ein Stück so weit von einem anderen abweicht, dass man Probleme von vornherein ausschließen kann.

Einfaches Beispiel:
Was heißt "reichen 3 Unterschiede"?

a) Stuhl in Hellgrün statt (immer) Schwarz-Lack; mit Beinen aus Stahlrohr statt Holz und niedriger statt hoher Lehne. Ansonsten aber "gleich"
=> ich würde wetten, dass es da nie Probleme geben wird.

b) Stuhl mit Sitzfläche aus 21er statt 18er Material ist, alle Kanten mit 30 statt 20mm abgerundet und Lehne mit 10 statt 9 Quersprossen. Ansonsten aber "gleich"
=> verdammt nah am Original

Da stimm ich Holz-Fritze zu: Kommt immer drauf an.
Wichtig ist im Zweifel, was ein Richter/Gutachter entscheidet.

Gruß Jens
 

skicu

ww-birnbaum
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Eine weitere Begrifflichkeit, die hier durcheinander geworfen wurde:
Strafrechtlich relevant ist das alles hier nicht. Rechtsansprüche können maximal nach Zivilrecht durch den Rechteinhaber durchgesetzt werden.

Solange ihr das nicht unter Namen Nobilio statt Nobilia auf einer Messe ausstellt und in Großhandelsmengen vertreibt, wird's keine Probleme geben...

Gruß
Hannes
 

ChristophW

ww-robinie
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Interessant ist ja, dass man ganz schnell auch in problematische Situationen kommen kann. Man stelle sich vor, in einer Wohnungsauflösung verkauft man (ohne Wissen auf solche Stücke) alles und macht sich dann strafbar. Selbst wenn man die ganze Wohnungseinrichtung verschenkt, macht man sich strafbar. Streng genommen. Natürlich passiert nahezu nie was.

Man hat sozusagen Stücke in seinem privaten Fundus, die das Potenzial für Rechtsstreitereien haben, sobald sie irgendwer in den Umlauf bringt.
Das sollte aber auch noch unter "private Nutzung" fallen, da du ja die Stücke nicht für das Verschenken/Verkaufen hergestellt hast sondern nur (nachdem du diese selbst genutzt hast) weitergibst. Sonst dürftest du ja die Wohnungseinrichtung auch nicht wegwerfen, jemand könnte ja hergehen und die aus dem Müll ziehen und Re/Up/Down/... -cyclen :emoji_wink:
 

kgb007

ww-robinie
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Mann! Leute! Hört auf mit diesem theoretische Schwachsinn! Baut Möbel! Ein Tisch wurde schon vor tausenden Jahren gebaut.
 
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