Carport direkt an Nachbarhaus - wie verkleiden?

halloween

ww-kastanie
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Hallo, ich möchte direkt am Nachbarhaus an der Grundstücksgrenze einen Carport/Holzschuppen errichten. Alles auf eigenen Fundamenten, aber eben direkt am Nachbargebäude. Wie kann ich die Seite verkleiden? Bereits beim Aufbau die ganze Wand mit Aussenverkleidung vorfertigen und dann komplett aufstellen? Ich möchte evtl gedämmt Sandwichpanele 5cm oder sowas benutzen.

Jemand ein paar Tipps?

Desweiteren noch eine Frage zum Fundament:

Größe 9m x 5m

Reicht hier ein umlaufende Fundament aus Betonfüllsteinen 17,5 cm?

Frostfrei und ca 30 über das Erdreich. Fußboden innen soll gepflastert werden.
 

halloween

ww-kastanie
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Ich war beim Bauamt meiner Gemeinde.
Grenzbebauung 9m ist erlaubt.
Garagen bis 50m2 sind verfahrensfrei.
Bundesland: Bayern

Der Nachbar hat seine Garage vor 30 Jahren als Grenzbebauung ausgeführt. Und genau daneben will ich meinen Carport/Schuppen/Garage.

Was gibt es bei einem Carport für Brandschutzvorschriften zu beachten???
 

Roterbischof

ww-robinie
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Hallo, Grenzbebauung bei Gebäuden unter Gebäudeklasse 4 (z.B. die meisten Garage) ist immer in F90 auszuführen. Ebenso die Dachhaut im Randbereich (das kommt auf den Einzelfall an / hier mal wenigstens Skizzen zeigen), wenn das machbargebäude höher ist. MFG
 

halloween

ww-kastanie
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Ja, das sollte kein Problem darstellen, dass es brandschutztechnisch korrekt errichtet wird.

Wobei ein Carport ja anders zu behandeln ist als eine Garage. Ich will die Seite zum Nachbarn zu haben, teilweise ist dahinter sein Gebäude und teilweise ist es offen - hier soll die Carport Seitenwand Sichtschutz sein.

Der Carport wird nicht angebaut, er soll freistehend sein. 1-2 cm Abstand.

Aber zurück zu meinen beiden Fragen. Kann dazu jemand was beisteuern?
 
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Johannes

ww-robinie
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Ja, das sollte kein Problem darstellen, dass es brandschutztechnisch korrekt errichtet wird.

Wobei ein Carport ja anders zu behandeln ist als eine Garage. Ich will die Seite zum Nachbarn zu haben, teilweise ist dahinter sein Gebäude und teilweise ist es offen - hier soll die Carport Seitenwand Sichtschutz sein.

Der Carport wird nicht angebaut, er soll freistehend sein. 1-2 cm Abstand.

Aber zurück zu meinen beiden Fragen. Kann dazu jemand was beisteuern?

Hallo,
ich befürchte,daß dafür bis jetzt zu wenig Informationen vorliegen.
Und unabhängig davon wenn ein Carport in dieser Größe errichtet werden soll, ist das nur als Carport vorgesehen? Weil bei anderer Nutzung (zum Beispiel: Kaminholzlager) eventuell andere Bestimmungen greifen.

Es grüßt Johannes
 
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