Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage bzw würde mich über eine Einschätzung von anderen, gerne Fachleuten, freuen.
Es geht mir darum, wie man hier objektiv die markierten Stellen auf den Bildern definieren kann - als normale Abnutzung beim bewohnen einer Mietwohnung oder als Beschädigung?
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Ich weiß selbstverständlich das wir hier keine Rechtsberatung haben, und das ist auch gut so, dennoch würde ich mich einfach über eure Meinung freuen.
Mein Vermieter behauptet nämlich das sämtliche Türen in der Wohnung "beschädigt" wären und ich diese somit alle streichen soll, und zwar fachgerecht mit abschleifen etcpp...
Und das, obwohl ich im Mietvertrag explizit NICHT zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bin. Daher versucht er es als Beschädigung hinzustellen da diese ja mutwillig ist und nicht unter Schönheitsreparaturen fällt.
Ich habe leider keinen Rechtsschutz oder so und versuche daher auf diesem Weg, insofern das geht, wenigstens etwas Rat zu bekommen.
PS: Alle Türen sehen ungefähr gleich so aus.
Es geht mir darum, wie man hier objektiv die markierten Stellen auf den Bildern definieren kann - als normale Abnutzung beim bewohnen einer Mietwohnung oder als Beschädigung?
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Ich weiß selbstverständlich das wir hier keine Rechtsberatung haben, und das ist auch gut so, dennoch würde ich mich einfach über eure Meinung freuen.
Mein Vermieter behauptet nämlich das sämtliche Türen in der Wohnung "beschädigt" wären und ich diese somit alle streichen soll, und zwar fachgerecht mit abschleifen etcpp...
Und das, obwohl ich im Mietvertrag explizit NICHT zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bin. Daher versucht er es als Beschädigung hinzustellen da diese ja mutwillig ist und nicht unter Schönheitsreparaturen fällt.
Ich habe leider keinen Rechtsschutz oder so und versuche daher auf diesem Weg, insofern das geht, wenigstens etwas Rat zu bekommen.
PS: Alle Türen sehen ungefähr gleich so aus.