Beratung zu Kapp-Zug-Säge erbeten

Beppone

ww-buche
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Moin Max,

du fragt ja ausdrücklich, ob eine bestimmte Maschinenkonstellation "erlaubt" ist oder nicht. Du als Privatmann hast da relativ viel Freiraum, kannst dir Vorrichtungen oder ganze Maschinen bauen und selbst nutzen, auch wenn sie konstruktiv gesehen niemals in den Handel dürften oder gewerbsmässig genutzt werden dürften. In eigener Verantwortung eben, solange niemand ausser dir damit arbeiten wird. Du darfst privat auch uralte Gebrauchtmaschinen / Werkzeuge nutzen, die heute "verboten" wären.

Für deine eigene Sicherheit macht es natürlich Sinn, die Sicherheitsbestimmungen und Hinweise zur Handhabung von Maschinen der Berufsgenossenschaften zu kennen und zu beachten, auch wenn sie für dich nicht bindend sind.

LG Bep)
 

maxklemmerle

ww-fichte
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Hallo,
danke für die drei aufschlußreichen Antworten.
Tut mir leid, wenn eine einfache Frage hier soviel Staub aufwirbelt.
Zu den von mir genannten 99%:
Da will ich mich jetzt mal nicht so festlegen, da es offenbar ja einige wenige im oberen Preissegment gibt bzw. gab.
Man gehe mal in einem Baumarkt durch die Reihe der Kapp- Zug- Gehrungssägen und beachte die verbauten Blätter.
Übrigens sind diese Sägen alle, wie sie da stehen durch einen Begutachtungs- und Zulassungsmarathon gegangen, den es sonst in keinem Land der Erde gibt.
Alle haben Blätter mit positivem Spanwinkel!
@Michael Hild:
Beispiel?
Bitteschön!
Bosch PCM 7 S mit Serienblatt 2 609 256 621
Kommt Bosch jetzt ins Gefängnis?
Es ging hier Eingangs darum, dass eine Pauschalaussage im Raum stand, dass man Sägeblätter unterschiedlicher Zahngeometrien (positiv und negativ) auf unterschiedlichen Sägen (Kapp- Gehrungs- Zugsägen bzw. Tischkreissägen) nicht tauschen DARF!
Noch einmal:
wer untersagt wo und wie rechtsverbindlich den von mir aus auch gewerblichen Einsatz eines z.B. 10 zölligen HM-Sägeblattes in Ausführung WZ80 10positiv auf meiner beispielsweise KGZS LS 1013 eines japanischen Herstellers, einer Bosch GCM 10, einer Metabo 254 etc etc. wenn es doch Hersteller aus Deutschland gibt, die solche Blätter explizit dafür entwickeln, herstellen und -was für eine Frechheit- auch noch teuer jederman hier in D verkaufen?
Gemeint ist ein großer Markenhersteller, nicht der billige Jakob um die Ecke.
Hier stimmt doch was nicht.
Jetzt aber wo?

Handelt hier der Hersteller/Vertreiber der Blätter gar gesetzeswidrig?
Wohl kaum, das traut sich keiner.

Irrt die BGHM?
Wohl kaum, da wird nur vieles falsches reininterpretiert.

Irrt der Ratgeber in diesem Forum, der das hier Angemerkte kommuniziert?
Niemals, das kann ja gar nicht sein!

Vielleicht gibt es ja irgendwas zwischen den drei Möglichkeiten?
Hat mal jemand an Spann- und Haltewerkzeuge gedacht, die vieles relativieren könnten (danke Thomas)?
U. U. sogar in Schriftform?
Evtl. auch noch mit einer erkennbaren Verbindlichkeit?
Vielleicht als Verlinkung zum nachlesen.

Ich will hier niemand auf die Schippe nehmen,
kein Forum diskreditieren.
Ich suche eine sachlich und fachlich richtige Antwort auf die Eingangsthese des Mischens von Sägeblättern auf Tischkreissägen und Kapp- Gehrungs- (Zug)sägen, evtl. auch unterschiedlicher Zahngeometrien wie in Beitrag 15 angedacht;
jedoch keine Blablupp-Auskunft ala "das darf man nicht, weil man das noch nie durfte, .....ich das nicht kenne, .........meine Elu von 1953 das nicht kann o. ä.
Wenn das Ganze jetzt noch für Laien nachvollziehbar wäre, umso besser.

Übrigens:
Ich bin keine "Privatperson" sondern ein über 50-jähriger Holzbaumeister, der sich gewerblich auch noch seit rd. 30 Jahren in anderer Weise mit stationären und halbstationären Elektrowerkzeugen befasst.
Zudem bilde ich seit 25 Jahren Lehrlinge aus.
Trotzdem sehe ich mich als Laie in einem Thema, wenn ich Derartiges in all den Jahren so noch nie gehört habe, nicht verstehe und auch keine Möglichkeit finde Derartiges in verbindlicher Form nachzulesen.

Gruß
max
 

tomkaes

ww-robinie
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Für deine eigene Sicherheit macht es natürlich Sinn, die Sicherheitsbestimmungen und Hinweise zur Handhabung von Maschinen der Berufsgenossenschaften zu kennen und zu beachten, auch wenn sie für dich nicht bindend sind.

LG Bep)

Da wird der Kranken-/Rentenkasse ein prima Grund geliefert, die Leistungen im Fall eines privaten Unfalls zu verweigern oder kürzen.
Die Informationen zur Sicherheit (z.B. BG) sind öffendlich zugänglich, und dann würde bei Kappsägen mit dem aggressiv positiven Längsschnittblatt ein vom Hersteller nicht angebotenes/empfohlenes/freigegebenes Zubehör eingesetzt.
 

tomkaes

ww-robinie
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Hallo,
Beispiel?
Bitteschön!
Bosch PCM 7 S mit Serienblatt 2 609 256 621
Kommt Bosch jetzt ins Gefängnis?

Gruß
max

Nein weil:
"Arbeitsklemme zur sicheren Fixierung des Werkstücks" ist Serienausrüstung und die Benutzung in der Bedienungsanleitung beschrieben.
Und damit ist Bosch raus, wenn sich jemand nicht daran hält und verletzt.
PCM 7 S | Kapp- und Gehrungssägen | Stationärgeräte | Werkzeuge | Bosch

PS anno 1953...:
Die Elu PS 174 und die TGS 172 kannst du bei jedem Dewalt Händler nagelneu kaufen, seit sie Elu aufgekauft haben (mit serienmäßigen negativen Sägeblättern im Kappsägebetrieb).
 

maxklemmerle

ww-fichte
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Hallo Thomas,
blöd, dass die Bosch jetzt raus ist :emoji_wink:.

Aber ist nicht bei jeder Säge, jeden Herstellers, mit jedem Sägeblatt der bestimmungsgemäße Gebrauch unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen Voraussetzung für die Benutzung?
Ich habe nirgends in meinem Text einen Ausschluß etwaiger Sicherheitseinrichtungen bzw. Vorkehrungen erwähnt.

Die Bosch ist eine Kapp- Gehrungssäge.
Sie schneidet serienmäßig mit einem positiven Zahnwinkel.
Beide Zahngeometrien, positiv wie negativ, sind für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch herstellerseitig zugelassen.
Ein User wollte nur ein Beispiel.
Es sind vielleicht keine 99%, diese Zahl sollte nicht der Aufhänger dieses Themas werden.
Aber es gibt hunderte dieser Sägen, auch wenn man diese nicht auf Anhieb namentlich kennt.
Es gibt sicher mehr Sägen dieses Typs mit positivem, als negativem Zahnwinkel, da der Markt an "Baumartware" hier mengenmäßig einfach etwas mehr hergibt, als der qualitativ und damit auch preislich höhere Profibereich.
Die Bosch ist wieder drinn!
Es geht um das Sägeblatt, nicht um die Spannvorrichtung!
Es ging hier einzig und allein darum, dass,
ich erlaube mir wörtlich zu zitieren:
"Kappsägen und Tischkreissägen haben verschiedene Zahngeometrien die darf man schon aus Sicherheitsgründen nicht untereinander tauschen!"
Es ging auch nicht um deine ELUs;
glaube mich in der Historie von EW etwas auszukennen;
trotzdem danke für deine netten Hinweise.
Offensichtlich stimmen hier die User diesem o. a. Satz zu und ich stehe alleine mit der Aussage, dass dieser Satz so in keinster Weise stimmt und dem Laien hier Halbwissen vorgegaukelt und Legendenbildung für den Stammtisch Vorschub geleistet wird.



I. d. S.
nix für ungut an die Profis
max
 

düssi

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Maxklemmerle
Auf eine Kappsäge gehört ein negatives Blatt Punkt.
Natürlich kann man alles immer anders machen, wie man es eigentlich macht.
Ruf doch einen Sägeblatthersteller an und frag ihn was für ein Blatt auf eine Kappsäge kommt.
Beschreib doch den Unterschied zwischen positiv und negativem Sägeblatt und deren Auswirkung.
 

tomkaes

ww-robinie
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Hallo Thomas,
blöd, dass die Bosch jetzt raus ist :emoji_wink:.

Es geht um das Sägeblatt, nicht um die Spannvorrichtung!

max

Und genau da liegt glaube ich dein Fehler:
Die Empfehlungen div. Kollegen lautet:
Auf Kappsägen nur negativ gezahnte Blätter, nicht aus falscher Sparsamkeit die positiv gezahnten von der Tischkreissäge verwenden. Warum, wurde erklärt.
Die positiven sind nur(!) mit der Spannvorrichtung zulässig.

Ich halte das nicht unbedingt für eine Selbstverständlichkeit, eine Spannvorrichtung bei jedem Schnitt zu verwenden (falls überhaupt verhanden und verwendbar), als Laie schon gar nicht.

Und ja, ich habe für meine PS174 zwei Schnellspanner und verwende sie bei Alu/Kunstoffprofilen trotz negativem Sägeblatt immer.

Und ja, mir ist genau das bei der TGS passiert: Profilbretter im Tischkreissägenbetrieb vom Kollegen auf Breite geschnitten, Maschine wider in Kappstellung geklappt ohne das Sägeblatt zu wechseln.
Der Schlag war saftig als das Brett beim kappen hochgerissen wurde, bis auf blaue Flecken und geprellte Hand zum Glück nichts passiert.
Seitdem kontrollier ich vor Arbeiten bei jeder Maschine das aufgespannte Sägeblatt.
 
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