Ob die eine CE-Konformitätserklärung („CE Zeichen“) haben, musst Du wohl den Hersteller fragen. Der wird auch wissen, ob er nach Europa liefert oder nicht. Vermutlich bist Du ja nicht der erste Europäer mit Interesse.
Falls kein CE, kannst Du die Maschine nach Umbau sicher nicht mehr verkaufen. Die CE-Erklärung der Maschine erlischt dann durch den Umbau, und damit darfst Du sie nicht in Verkehr bringen (Verkaufen).
Ansonsten wird’s schnell kompliziert: Das CE-Zeichen regelt ja das Inverkehrbringen von Produkten. Grundsätzlich kann man schon Zeug ohne Zulassung importieren, vor allem Bauteile, daraus was machen, die Konformität prüfen und in Verkehr bringen.
Jetzt kann der Zoll natürlich sagen: Die Hobelwelle ist ein Produkt, das wurde an den EU-Bürger Substrat verkauft und damit versucht, es in Verkehr zu bringen. Böse, böse, weg damit. Andersrum könnte man sagen, das ist nur ein Bauteil, das Produkt ist die fertige Maschine, und erst die braucht ein CE-Label. So war vielleicht die Logik bei den Fräsplättchen.
Das praktische Problem: Wenn der Zoll das Teil einsackt, hast Du wenig Möglichkeiten. Eine Horde Staranwälte ist teurer als jede Luxus-Hobelmaschine.
Oder: Job beim Zoll suchen und nach Päckchen mit Absender „Shelix“ schauen…