Bei Shelix bestellen

Substrat

ww-nussbaum
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Hallo,

hat schon jemand bei Shelix (Kanada) eine Hobelwelle bestellt?

https://shelixheads.com/

Haben bzw. benötigen diese Wellen ein CE Kennzeichen? Gibt es sonst (außer Zoll/Steuern) etwas zu beachten?

Vielen Dank!
 

DerBlaumann

ww-birnbaum
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Ich habe mal wegen einem Chinesischen Wendeplatten-fräser nachgelesen und kam zu der Erkenntnis dass dafür keine CE notwendig ist. Quelle weiß ich nicht mehr, gab aber auch keine Probleme bei der Abholung, wurde gefragt was das ist, Fräswerkzeug gesagt, bezahlt und fertig.

Also nachlesen oder beim Zoll nachfragen.
 

buckdanny

ww-esche
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Falsche Stelle zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde, als Beispiel in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium. In anderen Bundesländern wahrscheinlich die Bezirksregierung. Also beim Zoll wird die Überlassung ausgesetzt, die Marktüberwachungsbehörde informiert und die entscheidet dann!

Bei dem Fräser könnte das auch passen da es ein Werkzeug ist, Werkzeug ist von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Die Hobelwelle ist ja kein Werkzeug da die Hobelwelle ja nicht zum auswechseln vorgesehen ist.
 
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seschmi

ww-robinie
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Ob die eine CE-Konformitätserklärung („CE Zeichen“) haben, musst Du wohl den Hersteller fragen. Der wird auch wissen, ob er nach Europa liefert oder nicht. Vermutlich bist Du ja nicht der erste Europäer mit Interesse.

Falls kein CE, kannst Du die Maschine nach Umbau sicher nicht mehr verkaufen. Die CE-Erklärung der Maschine erlischt dann durch den Umbau, und damit darfst Du sie nicht in Verkehr bringen (Verkaufen).

Ansonsten wird’s schnell kompliziert: Das CE-Zeichen regelt ja das Inverkehrbringen von Produkten. Grundsätzlich kann man schon Zeug ohne Zulassung importieren, vor allem Bauteile, daraus was machen, die Konformität prüfen und in Verkehr bringen.

Jetzt kann der Zoll natürlich sagen: Die Hobelwelle ist ein Produkt, das wurde an den EU-Bürger Substrat verkauft und damit versucht, es in Verkehr zu bringen. Böse, böse, weg damit. Andersrum könnte man sagen, das ist nur ein Bauteil, das Produkt ist die fertige Maschine, und erst die braucht ein CE-Label. So war vielleicht die Logik bei den Fräsplättchen.

Das praktische Problem: Wenn der Zoll das Teil einsackt, hast Du wenig Möglichkeiten. Eine Horde Staranwälte ist teurer als jede Luxus-Hobelmaschine.

Oder: Job beim Zoll suchen und nach Päckchen mit Absender „Shelix“ schauen…
:emoji_slight_smile:
 

buckdanny

ww-esche
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Jetzt kann der Zoll natürlich sagen: Die Hobelwelle ist ein Produkt, das wurde an den EU-Bürger Substrat verkauft und damit versucht, es in Verkehr zu bringen. Böse, böse, weg damit. Andersrum könnte man sagen, das ist nur ein Bauteil, das Produkt ist die fertige Maschine, und erst die braucht ein CE-Label. So war vielleicht die Logik bei den Fräsplättchen.
Nochmal der Zoll entscheidet garnix, Marktüberwachungsbehörde entscheidet! Mit Logik braucht man auch nicht argumentieren den ist ja alles Haarklein in der Maschinenrichtlinie definiert.
 

Sire Toby

ww-robinie
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Hab mal bei Shelix nachgefragt, hier die (etwas ernüchternde) Antwort:
„ Hello Tobias,

Yours is the second question today regarding CE certification.

We export to Europe on a regular basis and this has never been requested or caused an issue before.

If you are concerned, please check to see if the certification is required.

Unfortunately the manufacturer of Shelix does not have the resources to do the research at this time.“
 

zaunpfahl

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Bin natürlich kein Rechtsgelehrter, aber mein Stand ist, dass das CE Kennzeichen für Elektrogeräte als Ganzes anwendbar ist. (Ok, Gas gibt es auch). Eine Hobelwelle ist kein Elektrogerät, also gibt es wohl kein CE Kennzeichen dafür - auch wenn man es will. Dazu passt auch die Aussage, dass es einfach noch kein Problem gab.
Das Szenario in #6, dass man die veränderte Maschine nicht weiterverkaufen darf halte ich für plausibel, wobei da sicher auch Grauzonen herrschen - wenn es gut gebraucht als noch funktionierender Ersatzteilspender o.ä. verkauft wird sieht vieles ganz anders aus, als wenn man jetzt neue Geräte umgerüstet damit verteiben möchte.
 
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Hallo,
eine Hobelwelle ist keine eigenständige Maschine und darf deshalb keine CE-Kennzeichnung tragen.
Weil eine Hobelwelle aber für den Einbau in eine eigenständige Maschine bestimmt ist, muss sie mit einer CE-Herstellererklärung (CE-Einbauerklärung) ausgeliefert werden, sofern sie in der EU Bestandteil einer eigenständigen, CE-fähigen Maschine werden soll.
Das CE-Zeichen ist übrigens kein Herkunftszeichen. Die CE-Vorschriften gelten nämlich nicht im Herkunftsland des Produkts (hier: Kanada), sondern in dessen Zielland (hier: Deutschland als Mitgliedsstaat der EU).
Gruß
 
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wostok

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Gibt es sonst (außer Zoll/Steuern) etwas zu beachten?
Moin,
Hast Du daran gedacht, dass die Hartmetallplättchen einen stumpferen Schneidwinkel als Messerleisten haben und die Hobelmaschine deutlich mehr Arbeit (Leistungsaufnahme) leisten muss? Hat dann eventuell Auswirkungen auf interne oder externe Sicherungen.
Ich hatte auch mal kurz mit einer Shelix-Messerwelle geliebäugelt. Habe aber erst ein Mal wieder Abstand genommen, nachdem ich ein Video von Matthias Wandel gesehen hatte, wo er das mit einem Versuchsaufbau verdeutlicht hat. (Einfacher Versuchsaufbau, nicht wissenschaftlich fundiert haltbar, aber durchaus geeignet zur Verdeutlichung)
 

Substrat

ww-nussbaum
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Ich dachte eigentlich, dass die Hobelmaschine deutlich weniger leisten muss, da die Messer nicht über die gesamte Länge gleichzeitig ins Holz hobeln.
 

Substrat

ww-nussbaum
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Hier sieht man bei 08:30 die Nachteile der Shelix Welle:

https://www.youtube.com/watch?v=BupnEJ_k1dU

Bei der Tiger Tools Pro Welle gibt es diese Nachteile offenbar nicht, da der Durchmesser der Makita Welle entspricht. Allerdings muss man am Gehäuse feilen, um die Welle einsetzen zu können. :emoji_confused:
 
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