Anleitung Oberfräse

rorob

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Servus an alle,

Ich habe im letzten Jahr eine 8-teilige (amerikanische) Anleitung für die Arbeit mit der OF auf YT gesehen: "Handyman Router Joinery With Gary Rogowski". Hat mir sehr viel geholfen.
Meine Frage:
Dürfte ich diese Anleitung (die auf YT nicht mehr verfügbar ist) anderen zur Verfügung stellen, oder ist das illegal?
Anfänger, wie auch ich, die englisch (american style) beherrschen, könnten viel daraus lernen.

Vielleicht gibt es ja in diesem Forum holzarbeitende Juristen, die in dieser Grauzone Bescheid wissen?

Gruß

Robert

Ich weiß, das ist eine Gratwanderung.
 

threedots

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Hallo Robert,

dazu braucht es keinen Juristen. Du bist nicht der Produzent des Videos und somit wäre eine Verteilung durch Dich illegal.
 

rorob

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Hallo Roland,

danke für deine Antwort. Ich dachte dabei auch nicht an eine kommerzielle Verteilung. In diesem Forum findet man viele links auf YT (u.a. Holzwerken). Heißt das, wenn der Autor der Veröffentlichung nicht widerspricht, daß dies dann legal ist?

Gruß

Robert
 

threedots

ww-robinie
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Den Grund, warum das Video nicht mehr auf YT abrufbar ist, kennen wir nicht.

Du brauchst das Einverständnis des Autors - auch für eine nichtkommerzielle Verteilung. Alles andere ist nicht legal.
 

rafikus

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Wenn etwas auf Yout.. eingestellt ist, dann ist es eben vom Autor veröffentlicht. Es sei denn, das Material an sich ist schon geklaut. Eine Verlinkung ist nur der Fingerzeig auf etwas, was vorhanden ist.
Würdest Du so ein Filmchen hernehmen und auf Deiner Seite niederlegen, so als käme es von Dir, dann ist es Diebstahl.
Das gleiche gilt für Bilder und passiert hier im Forum leider auch öfters. Wenn man sich auf das Bild eines Werkzegs beziehen möchte (bzw. das Werkzeug selbst) dann darf man einen Link auf die entsprechende Seite einstellen, auf der das Werkzeug gezeigt wird. Kopiert man einfach von irgendeiner Seite ein Bild und stellt es hier rein, dann ist es Diebstahl.

Rafikus
 

ickeooch

ww-ulme
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...
In diesem Forum findet man viele links auf YT (u.a. Holzwerken)
...
Hallo Robert,

verlinken und selbst zur Verfügung stellen sind 2 verschiedene Dinge.
Wenn du verlinkst, dann zeigst du nur auf ein Video, dass der Rechteinhaber im Zweifel selbst eingestellt hat. Du belässt das Video am Ort und veränderst nichts.

Stellst du es selbst irgendwo ein, dann verletzt du die Rechte des Rechteinhabers.
Wenn dieser einer Veröffentlichung durch Dritte zustimmt, dann kannst du es natürlich einstellen. Du müsstest aber vorher eine Mail an den Rechteinhaber schicken und auf die Antwort warten (nicht Widersprechen kann ja auch bedeuten, dass er deine Anfrage nie gesehen hat).

Eine Anfrage brauchst du nur dann nicht stellen, wenn der Rechteinhaber das Video unter eine öffentliche Lizenz gestellt hat, da musst du dann aber die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten.

Das die Videos von YT verschwunden sind, könnte z.B. bedeuten, dass ein Dritter sie ohne Erlaubnis eingestellt hat und der Rechteinhaber die Löschung verlangt hat. Eine andere Variante könnte sein, dass das Video mit Musik hinterlegt war und der Rechteinhaber der Musik bei YT angeklopft hat.

Ich bin zwar nur eine Laien, aber so in dieser Richtung müsste es laufen, wenn du dir keinen Ärger einhandeln willst.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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@Dirk, bei Auteursrechtsverletzungen durch die Hintergrundmusik werden die Videos nicht von YT gelöscht, sondern der Ton wird für Länder wo diese Auteursrechtsverletzung gilt "angeschaltet".
Man kann das Video noch anschauen, aber halt Bild ohne Klang.

Feiertagmittaglapsus: angeschaltet musste natürlich ausgeschaltet sein :emoji_open_mouth:
 
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