Hallo Pius
das deine Treppe abstürzt, wär ausschliesslich ein von
dir zu verantwortendes Problem. Das hast du im Griff.
Aber die andere Seite ist schon das selbst der Bauherr
als späterer Betreiber/Besitzer zu Schadensersatz her-
angezogen werden kann. Meine ex-Schwiegermutter hat
solch einen Prozess als Bauherrin verloren und da waren
beim Bau des Treppenhauses Architekt und Ausführender
natürlich mit an Bord, es ist eine Treppe in Beton/Travertin-
ausführung, hat also nix mit mir zu tun
Das Gericht hatte aber danach zu entscheiden, daß es zuvor
schon zu Gefährdungen gekommen ist und darauf hätte sie
unverzüglich reagieren müssen. Dazu gibt es wohl noch mehr
rechtskräftige Urteile nach Hinweis des Richters, der das in der
Form selber etwas bedenklich empfand.
Was da heute auch im öffentlichen Raum, aus gestalterischen
Empfinden, als Treppe gebaut und abgenommen wird, kannst
du einmal bei Dietmar Böhringer nachlesen. Ein richtig böses
Beispiel haben wir hier in Bonn und da ist auch schon einiges
an üblen Unfällen passiert.
Gruss Harald
Habe gerade festgestellt, das gerade ein Marktführer der Treppen-
lieferung, genau so eine Zigzagtreppe ohne Geländer, auf seiner
Produktseite fast an erster Stelle abgebildet hat