Zwei Urkunden - ein Mietvertrag

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(29.01.2010) Mietet eine Partei zusammen mit ihrer Wohnung auch einen Garagenstellplatz, so kann dieser später nicht separat gekündigt werden. Es handelt sich selbst dann, wenn die beiden Mietverträge auf getrennten Urkunden vereinbart wurden, um ein einheitliches Mietverhältnis, betonen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 19. Februar 2009 (AZ: 2 C 907/08). [...]

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