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Wer mit Barmitteln ab einem Wert von 10.000 Euro die Europäische Union (EU) verlässt oder von einem Drittland in die EU einreist, muss dies seit 15. Juni 2007 beim Zoll anmelden. Die schriftliche Anmeldung muss bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle erfolgen.
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Wer mit Barmitteln ab einem Wert von 10.000 Euro die Europäische Union (EU) verlässt oder von einem Drittland in die EU einreist, muss dies seit 15. Juni 2007 beim Zoll anmelden. Die schriftliche Anmeldung muss bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle erfolgen.
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