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Es scheint nur eine Frage der Zeit. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2007 das Bewertungssystem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für rechtswidrig erklärte, wird es wohl noch vor dem Jahresende ein neues Gesetz geben. Gerade hat sich die große Koalition auf erste Eckpunkte geeinigt. Dann könnte die jüngere Generation viel stärker zur Kasse gebeten werden, wenn ihnen - etwa durch Eltern oder Großeltern - Immobilien übertragen werden. Diese werden zurzeit im Bundesdurchschnitt noch mit der Hälfte des Marktpreises bewertet - ein nennenswerter Vorteil gegenüber anderen Vermögensarten wie Aktien oder Zinspapieren, den auch die höchsten deutschen Richter bemängelten.
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Es scheint nur eine Frage der Zeit. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2007 das Bewertungssystem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für rechtswidrig erklärte, wird es wohl noch vor dem Jahresende ein neues Gesetz geben. Gerade hat sich die große Koalition auf erste Eckpunkte geeinigt. Dann könnte die jüngere Generation viel stärker zur Kasse gebeten werden, wenn ihnen - etwa durch Eltern oder Großeltern - Immobilien übertragen werden. Diese werden zurzeit im Bundesdurchschnitt noch mit der Hälfte des Marktpreises bewertet - ein nennenswerter Vorteil gegenüber anderen Vermögensarten wie Aktien oder Zinspapieren, den auch die höchsten deutschen Richter bemängelten.
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