Zahlungsverzugsrichtlinie nicht zu Lasten der Bauwirtschaft umsetzen

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ZVOB sieht eine Verschlechterung der Zahlungsmoral / Aktuelle und bewährte Regelungen beibehalten

(04.07.2012) Der ZOVB sieht in der geplanten und unveränderten Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht Nachteile für die Bauwirtschaft. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll unter anderem die Verkürzung der Zahlungsfristen in Südeuropa von 60 bzw. 30 Tagen übernommen werden. Da in Deutschland kürzere Fristen gelten, geht die ostdeutsche Bauwirtschaft von einer Verschiebung der Zahlungsmoral seitens der öffentlichen Hand aus. [...]

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