Woodworker - Copyright

yoghurt

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Berlin
Hallo Woodies,

mal sehen, ob jemand in dieses Unterforum reinsieht - ich selber schaue hier nur sehr selten rein. Totzdem denke ich, dass die Frage hier hingehört!

Bei einigen Fragen wurden in der letzten Zeit Seiten aus alten Fachbüchern gescannt und eingestellt. So können oftmals Fragen nach älteren Techniken und Bauweisen schnell beantwortet werden. Wie steht es dabei aber mit dem Copyright? Machen wir uns dabei strafbar bzw. müssen wir mit Regress-Forderungen rechnen?

Gruß

Heiko
 

TischlerLoos

ww-robinie
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Espelkamp
ich glauber wenn der Buchname und Herausgeber genannt wird.

SO wie Ottmar es immer macht sollte es keine Probleme geben

Glaube ich...
 

edelres

ww-robinie
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Redwood City, Kalifornien USA
Copyright

Hallo Heiko & Forumsfreunde,


Zur Rechtslage bezueglich Copyright in D kann ich nichts sagen. Hier habe ich mich durch einen befreundeten Rechsanwalt sachkundig gemacht.

Alles was in den USA veroeffentlicht wird ist Allgemeingut und kann unter Angabe der Quelle, der Zeit der Veroeffentlichung, Verfassers, Verlag, Zeitung, Buchseiten usw nachgedruckt oder in anderer Form wiedergegeben werden. Wird ein nachgedruckter Artikel redigiert, ist der original Text in Kursiv anzufuehren.

Bei den meisten Zeitschriften/Magazinen, steht im Impressum, Nachdruck nur mit Schriflicher Genehmigung erlaubt. Dies bezieht sich auf die gesamte Veroeffentlichung und nicht auf einzelne Seiten oder Abhandlungen.

Die Veroeffentlichungen der Universitaeten oder von Forschern gelten nicht unbedingt als Allgemeingut.

Ich habe Fine Woodworking mehrfach angeschrieben, bezueglich Weitergabe von PDF-Dateien, welche ich als Abonnent des internet services von FWW heunter laden kann. Ich bekam keine Antwort ob ja oder nein, mir wurde mitgeteilt, dass meine Anfrage an die Rechtsabteilung weitergeleitet wurde. Eine an die Rechtsabteilung gerichtete Anfrage blieb unbeantwortet. Deshalb handle ich im Forum bezueglich der FWW-Artikel so, dass ich auf Wunsch diesen, dem Anfrager zusende. Erst wenn mir eine kommerzielle Nutzung der Artikel nachgewiesen werden kann, koennen Nutzungsgebuehren anfallen

Ich gehe lieber auf Nummer sicher.

mfg

Ottmar

PS: Bei Patentrechten, kann ich fuer meinen persoenlichen Gebrauch, das veroeffentlichte Patent nutzen ohne Genehmigung des Rechteinhabers.

 
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