Wohnungsvermietung für mehrere Monate ist keine genehmigungsbedürftige «Beherbergung»

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(25.01.2012) Das Bezirksamt Mitte von Berlin durfte die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße nicht mit der Begründung untersagen, es handele sich hierbei um «Ferienwohnungen» und damit um einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 23.01.2012 in einem Eilverfahren entschieden. [...]

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