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OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2007 - 16 Wx 232/06
Leitsatz:
1. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Beschluss zwei voneinander unabhängige Regelungen getroffen hat, so folgt daraus in analoger Anwendung des § 139 BGB bei Unwirksamkeit eines Teils des Beschlusses in der Regel die Unwirksamkeit der gesamten Beschlussfassung.
2. Wenn die Annahme besteht, dass die Bestellung des Verwalters auch ohne den nichtigen Teil zustande gekommen wäre, wofür man aber tatsächlicher Feststellungen bedarf, kann ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung trotz Ungültigkeit bezüglich des Abschlusses eines Verwaltervertrages gültig sein.
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Leitsatz:
1. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Beschluss zwei voneinander unabhängige Regelungen getroffen hat, so folgt daraus in analoger Anwendung des § 139 BGB bei Unwirksamkeit eines Teils des Beschlusses in der Regel die Unwirksamkeit der gesamten Beschlussfassung.
2. Wenn die Annahme besteht, dass die Bestellung des Verwalters auch ohne den nichtigen Teil zustande gekommen wäre, wofür man aber tatsächlicher Feststellungen bedarf, kann ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung trotz Ungültigkeit bezüglich des Abschlusses eines Verwaltervertrages gültig sein.
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