Winterliche Räum- und Streupflicht des Straßenanliegers nur, wenn sich die betroffene

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(18.12.2009) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, das die Reinigungs- sowie die winterliche Räum- und Streupflicht eines Straßenanliegers voraussetzt, dass sich nicht nur sein Grundstück, sondern auch die betroffene Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet und nicht nur an ihr vorbeiführe. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten