Wert von Eschenholz???

mat81

ww-pappel
Registriert
26. April 2011
Beiträge
1
hallo,

mein großvater hat sich leider übers ohr hauen lassen. diese bäume wurden zuerst zu unrecht abgeholzt und hat dann dafür nur ein "butterbrot" von 120,- euro, abzüglich 20,- für die abholung, bekommen. diese schweine!!!

oder???

vielleicht könnte mir jemand einen rat geben
was wäre ein fairer preis, wenn man an einen holzhändler verkauft?

die Bäume waren zwischen 60-80 jahre alt und hatten eine länge von jeweils 6 meter und einen durchschnittswert von 45cm.

die notizen die auf den bilder zusehen sind, sind vom förster.

lg
 

Anhänge

  • Esche.jpg
    Esche.jpg
    99 KB · Aufrufe: 134
  • Esche1.jpg
    Esche1.jpg
    75,5 KB · Aufrufe: 107
  • Esche2.jpg
    Esche2.jpg
    89,3 KB · Aufrufe: 106
  • Esche4.jpg
    Esche4.jpg
    90,9 KB · Aufrufe: 92

WinfriedM

ww-robinie
Registriert
25. März 2008
Beiträge
24.301
Ort
Dortmund
Das ist immer schwer zu sagen, je nachdem, ob du Interessenten findest zwischen 50-500 Euro pro Kubikmeter. Interessenten zu finden, ist vielerorts nicht leicht.
 

M.S.69

ww-eiche
Registriert
26. Juli 2010
Beiträge
377
Ort
Hamburg
...schade...

Moin Mat81,

...ich entnehme deiner Schilderung, das sich die Bäume nicht mehr in "Seinem" Besitz befinden.

Du schreibst (sinngemäß):

1- .... zuerst wurden diese Bäume zu unrecht abgeholzt.....

2- .....und dann hat er (dein Großvater) dafür nur 100 € (120€ - 20€)...bekommen..


Zu 1)
Ich möchte mich zu weit aus dem Fenster lehnen, aber " 60- 80 Jahre alte Baumbestände, "ausversehen bzw. zu unrecht" zu fällen unterliegt -mindestens- einer OWI, wenn nicht sogar einer Straftat. Und da nach deiner eigenen Schilderung sogar "der" bzw. "ein" (welcher normalerweise ja auch "der" sein sollte) - Förster- davon kenntnis erlangt hatte, unterliegt vorerst das Recht doch in des Försters beurteilung.
Da dieser (anscheinend) diesen Baumbestand "freigegeben" hat, ist deinem Großvater auch kein "Schaden" entstanden. Es sei denn, er hätte einen
"Schden-s-ersatz- (mit Fugen-s....:emoji_grin:) -Anspruch gestellt.
Damit wären wir bei

Punkt2), dem des Schadensersatz-Anspruches, diesem formell mit 100€ auch genüge getan worden ist.

Vor Gericht wird über Recht oder Unrecht verhandelt, letztlich aber werden nur Urteile gefällt, ob zu Recht oder Unrecht....... irgendwie ähnlich wie bei den Bäumen deines Großvaters, oder.......? ...fällen...gefällt....:mad:

In deinem Beitrag fehlt mir der Bezug zum Immaterielen-Schaden, der Bezug auf den eigentlichen, wirklichen Schaden. Würde dein Großvater morgen einen Scheck über weitere 300.- Euro erhalten, was wäre das doch für ein Erfolg für Dich. Eventuell auch für deinen GV, aber in wirklichkeit spielt das Geld hier doch gar keine Rolle. Hätten die "Bösen" die Bäume nämlich nicht oder eben mal "heimlich" gefällt, der Geldbörse deines GV wäre es ergangen wie zuvor, kein Verlust!
Der gefühlter Verlust liegt doch in der Annahme eines größt möglichen Umsatzes durch die Baumstämme, mit der Wirklichkeit hat das wenig zu tun.

Deine Worte implizieren einen Hilfeschrei:
>.......ein armer alter Mann....über´s Ohr gehauen....diese Schweine......<,

Sorry, aber mir geht es hier zu sehr ums "Geld", und viel-zu-wenig ums Recht und zu gar nicht um die Bäume. Schade...

In diesem Sinne,
...tschüß, aus Hamburg. m.s.
 

gordont

ww-birke
Registriert
22. Februar 2011
Beiträge
71
Ort
Essen
Nach meiner Einschätzung ist die Frage des Schadensersatzes falsch gestellt. Der "Schaden" im Sinne des BGB ist der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Zustand und demjenigen, der ohne das Schadensereignis bestünde. (vgl. § 249 Abs. 1 BGB)

Hat also jemand meinen Baum zu Unrecht gefällt, hat er einen gleichartigen Baum genau dort wieder hinzustellen oder mir die Kosten dafür zu ersetzen. Dafür darf er den Ertrag, den ich aus dem Verkauf des Baumes hatte, von meinem Schadenersatzanspruch in Abzug bringen.

(Ich nehme mal an, dass die Kosten für die Aufstellung einer 80 Jahre alten Baum doch schon etwas ins Geld gehen - wenn es denn überhaupt sinnvoll möglich ist. Da bietet sich eine interessante Gesprächsgrundlage mit dem "falschen Fäller".)

Beste Grüße
Gordon
 

Der Holzwurm

ww-nussbaum
Registriert
15. Oktober 2010
Beiträge
95
Ort
NRW
Hallo mat81,

das sieht (mal wieder) aus nach einem ganz klaren Fall von:
In meinem Garten steht ein Vermögen .... aber keiner will es mir bezahlen :emoji_slight_smile:

Wenn ich mir Bild Nr 3 ansehe, dann sehe ich auf dem linken Stamm in der Rinde einen Riss oder eine "Falte" über mindestes die halbe Länge. Im unteren Teil des Kopfholzes noch eine Fehlstelle (Faul?). Beim 2. Stamm sieht man einen "T-Fehler" (Frostleiste?) und beim 3. Stamm einen extrem aussermittigen Kern, also einseitig Zu- und Druckholz.
Damit ist die Frage:
"was wäre ein fairer preis, wenn man an einen holzhändler verkauft?"
ganz einfach zu beantworten: Garnichts! es sei denn der Holzhändler ist ein BRENNholzhändler.
Wenn deine Massangaben stimmen, dann hat ein Stamm bei 45cm Durchmesser und 6m Länge knapp einen Festmeter Holz. Der Brennholzpreis (regional unterschiedlich) liegt zwischen 25 und 40 Euro für Esche .... und damit sind 120;-- Euro meiner Meinung nach wohl ein angemessener Preis für das Holz.

Was nun Deine Vorwürfe angeht "ungerecht abgeholzzt" und für "ein Butterbrot verkauft" kann ich zu dem 1. Punkt nichts sagen, der 2. "Vorwurf scheind mir aber umberechtigt zu sein.

Gruß
Bernd
 

Dingsda42

ww-robinie
Registriert
24. Oktober 2004
Beiträge
1.823
Mich würde ja mal interessieren, von wem die mit welcher Begründung gefällt wurden.
Zum Preis hat Bernd ja schon alles gesagt.
 

Mathis

ww-robinie
Registriert
7. Juni 2007
Beiträge
3.110
Ort
Im Dorf in 'ner Stadt
..das sieht (mal wieder) aus nach einem ganz klaren Fall von: In meinem Garten steht ein Vermögen .... aber keiner will es mir bezahlen...
.... und damit sind 120;-- Euro meiner Meinung nach wohl ein angemessener Preis für das Holz.

Dem stimme ich völlig zu, das sind recht wertlose Stämme, ein Sägewerk würde die eventuell mit 100 bis 150 € ankaufen, mehr sicher nicht. Die Stämme sind zu dünn, zu schlecht in der Qualität um einen wesentlich höheren Preis zu erzielen.

Jedenfalls ist dieses Holz weit entfernt von Tischlerqualität.

Lies dir mal diesen Beitrag hier durch, dann weisst du, dass du nicht betrogen worden bist, unten ein Zitat daraus: https://www.woodworker.de/forum/holzpreis-t49070-2.html
... Ich muss sagen, alles sehr ernüchternd, vor allem, was die Vogelkirsche angeht. Einige Stämme sind noch nicht einmal beboten worden. Ich habe mal ein paar Fotos gemacht. Das erste zeigt eine Roteiche mit 0,66cbm, Festmeterpreis 74,-EUR, das zweite eine Roterle mit 0,34cbm, Preis 81,-EUR, dann eine Winterlinde mit 0,58cbm für 135,-EUR, viertens eine Hainbuche mit 0,25cbm und 52,-EUR. Auf dem letzten Bild sind drei Vogelkirschen und deren Ergebnis ist schon ausgesprochen bescheiden. Die erste mit 0,12cbm hat 56,-EUR und die dritte mit 0,26cbm 81,-EUR gebracht. Auf die Zweite wurde nicht geboten. Der erste Stamm kostet somit 6,72EUR.

Moin, Mathis
 

Mitglied 30872

Gäste
Ja, Mathis,
so ist das wohl. 150EUR und im Garten liegen 3 Probleme weniger. Mich würde aber auch mal interessieren, was da wirklich vorgefallen ist, bevor rumorakelt wird. Schadenersatz, Straftat, Wald, OWiG, Förster, BGB usw. Hallo mat81, erzähl doch mal.
 
Oben Unten