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(29.10.2009) Bei einer beabsichtigten Vermietung ihrer Immobilie sollten Selbstnutzer Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten erst nach ihrem Auszug vornehmen lassen. Nur dann können diese Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei künftigen Mieteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden (Bundesfinanzhofs (BFH) Az. IX R 51/08). [...]
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