Werbung mit Schreinerei.

metabo

ww-kastanie
Registriert
5. Januar 2010
Beiträge
36
Ort
Selters
Hi, ich habe vor einwenig Werbung für mein Nebengewerbe zu machen,eventuell auch auf meinem Auto. Habe in meiner Gewerbekarte stehen Einbau von genormten Baufertigteil,Türen,Fenster ...Mache dies wie gesagt nebenbei.Habe auch keine eigene Schreinerei, miete mich bei einem befreundeten Betrieb ab und an ein.
Meine Frage:Was meint ihr, kann ich schreiben Schreinerei xy oder bekomme ich dort von irgendeiner Behörde dann mal Post?
Ich habe übrigens den Meistertitel im Schreinerhandwerk.
Kennt einer eine gute Internetseite, wo man Autowerbung gestalten kann?


Vielen dank.
 

carsten

Moderator
Teammitglied
Registriert
25. August 2003
Beiträge
18.542
Alter
50
Ort
zwischen Koblenz und Wiesbaden
Hallo

ich würde einfach mal bei der zuständigen HWK fragen, die sind da wesentlich besser in Rechtssachen und vor allem verbindlich; wären ja evtl auch diejenigen die Meckern könnten. Und die Beratung bei denen ist kostfrei. Die haben auch ne Abteilung bzw Berater für Werbung bzw Gestaltung die Einsteiger/ Jungunternehmer unterstützen.
Online würde ich solche Werbung nicht bestellen.
Werbefirmen, Folienbeschrifter gibt es doch recht viele auch regional.
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
Registriert
7. Februar 2007
Beiträge
9.505
Ort
Berlin
Hallo Metabo,
ergänzend zu dem was Carsten richtig schreibt: Wenn Du in der Handwerksrolle als Schreinerei eingetragen bist, dann bist Du eine... Wenn Du nur den Montagebetrieb eingetragen hast, dann bist vermutlich keine Schreinerei.
Ob eine Schreinerei eine eigene Werkstatt hat oder nicht ist m.E. völlig unerheblich.

Gruß

yoghurt

PS: Ich habe einen guten Freund, der besitzt eine Tischlerei. Hinter dieser Bezeichnung stehen aber nur er und sein Bankraum im Keller seines Wohnhauses. Tut nix zur Sache, der Mann ist Meister und nutzt die Maschinen in der Werkstatt eines Kollegen....
 

wolgos

ww-robinie
Registriert
28. Februar 2004
Beiträge
648
Ort
Ruhrpott
Hi
warum schreibst du nicht Schreinermeister XY - fachgerechte Montage von ...? Dann kann keiner was dagegen sagen.
Gruß Wolfgang
 

heiko-rech

ww-robinie
Registriert
17. Januar 2006
Beiträge
4.390
Ort
Saarland
Hallo,

warum lässt du dich denn nicht in die Handwerksrolle als Schreinerei eintragen? Dann kannst du dich auf jeden Fall Schreinerei nennen und du darfst alle Arbeiten ausführen, ohne dass dir jemand auf den Schlips treten kann. Als Meister ist das Eintragen lassen doch kein Problem und du bist auf der sicheren Seite. Ich habe das auch so gemacht, obwohl meine "Schreinerei" auch nur die Kellerwerkstatt ist.

Gruß

Heiko
 

metabo

ww-kastanie
Registriert
5. Januar 2010
Beiträge
36
Ort
Selters
hi, Heiko danke für den Tip.Habe eben mit der HWK telefoniert. Sie haben mir gesagt, dass die Eintragung 75 Euro kostet. ich solle eine kopie vom Meisterbrief und der Gewerbekarte beilegen.Ich werde dann in die Handwerksrolle eingetragen. Der gute Mann hat mir gesagt, dass auf mich jährlich keine zusätzlichen Kosten zukommen.
Meine Frage ist: Ist das nur die ersten Jahre so, oder bezahle ich immer nur diese 135Euro und kann mich Schreinerei nehnen?

Danke.
 

heiko-rech

ww-robinie
Registriert
17. Januar 2006
Beiträge
4.390
Ort
Saarland
Hallo,
ich habe für die Anmeldung 135 Euro gezahlt. Im ersten Jahr dann nur der halbe Beitrag (70 Euro) und ab dann erst mal Mindestbeitrag 140 Euro im Jahr. Es kann natürlich sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Gruß

Heiko
 

SteffenH

ww-robinie
Registriert
29. August 2011
Beiträge
2.800
Bedeutet ein Rolleneintrag nicht automatisch den Eintritt in die Rentenpflichtversicherung? Das ist nicht billig. Man ist erst nach 18 Beitragsjahren befreit.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.467
Alter
57
Ort
Wadersloh
Bedeutet ein Rolleneintrag nicht automatisch den Eintritt in die Rentenpflichtversicherung? Das ist nicht billig. Man ist erst nach 18 Beitragsjahren befreit.

Die Befreiung gibt es in der Form eh nicht mehr. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.467
Alter
57
Ort
Wadersloh
Sorry, ich hab mir die Neufassung des SGB nochmals angesehen - eine Befreiung nach 18 Jahren Pflichtbeitrag ist weiterhin auf Antrag möglich.
Dies sollte ja geändert werden, ist es aber wohl nicht.

Ob es im Rahmen der Berufsunfähigkeitsabsicherung Sinn macht den Mindestbeitrag zu zahlen, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Nach Eintrag in die Handwerksrolle werden auch Kammerbeiträge fällig, und - sofern man Mitglied wird - Beiträge zur Kreishandwerkerschaft.
In der BG muss man sich ja nicht versichern.

Grüße
Uli
 

TischlerLoos

ww-robinie
Registriert
25. August 2003
Beiträge
1.331
Alter
43
Ort
Espelkamp
Wenn er das ganze eh nur nebenberuflich macht und über den Hauptarbeitsplatz rentenversichert ist, sollte ihm das egal sein
 
Oben Unten