Wenn der Kunde umzieht...

Weihnachten

ww-ulme
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Ich habe in einer Zweitwohnung im Januar einen Einbau gemacht, es sollte noch etwas hinzugefügt werden und deshalb, habe ich mit der Rechnung zugewartet. Wegen Corona gab es mehrere Verschiebungen und schlussendlich sollte ich, nach Ende seiner Quarantäne meinen Einbau wieder ausbauen weil er die Wohnung gekündigt hat.
Jetzt habe ich seit Wochen nichts mehr gehört vom Kunden, dass ich Sorge bekam, überhaupt noch zu meinem Geld zu kommen.
Am letzten Sonntag habe ich deshalb meine Rechnung beim Kunden in den Briefkasten seiner Zweitwohnung geworfen und zusätzlich per Email gesendet.
Zum 30. April wird er die Wohnung abgeben und ich habe aber keine Adresse seiner Erstwohnung.
Ich befürchte nun, dass er die Wohnung bereits geräumt und verlassen hat und mich um meinen Lohn prellen möchte.
Gibt es einen legalen Weg um an seine Adresse zu kommen, dass ich den ausstehenden Lohn noch einfordern kann, oder sollte ich das unter ca. 650 EUR Lehrgeld, verbuchen?
LG
 

ChrisOL

ww-robinie
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Einfachster Versuch,
schicke ihm die Rechnung per Post. Evtl gibt es einen Nachsendeauftrag, dann bekommst du eine Info.
Oder den Vermieter fragen ob der den Verbleib kennt oder eine Adresse nennen kann.
 

Mitglied 92456

Gäste
Kann man auch beim Einwohnermeldeamt erfragen.
Haben wir auch schon ein Mal gemacht, allerdings hatten wir einen Titel.
Ergebnis: Wohnort war eine Justizvollzugsanstalt:emoji_frowning2:
 

Mater1984

ww-robinie
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Du hast mehrere Möglichkeiten:
Per Email nach der neuen / ersten Adresse fragen
Beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Wenn du berechtigtes Interesse hast bekommst du die Adresse
Beim ehemaligen Vermieter nachfragen

Aber alles ist mit Aufwand verbunden.
 

magmog

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Moin,

das man bei einem Nachsendeauftrag automatisch eine Info bekommt wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Da muss man schon bürokratisch sein berechtigtes Interesse bei staatlicher Stelle nachweisen,
die Post/DHL wird da einen Teufel tun.
 

Mater1984

ww-robinie
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Moin,

das man bei einem Nachsendeauftrag automatisch eine Info bekommt wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Da muss man schon bürokratisch sein berechtigtes Interesse bei staatlicher Stelle nachweisen,
die Post/DHL wird da einen Teufel tun.
Bei Vorausverfügung des Absenders (z.B. "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!") erfolgt keine Nachsendung.

Gilt für Nachsendeauftrag laut deutschepost.de
 
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