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(02.11.2009) Es liegt normalerweise im Interesse einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, dass Baustile und Anbauten der gemeinsamen Wohnanlage ein einheitliches Bild ergeben. Die Wiederverkäuflichkeit der einzelnen Objekte wird dadurch erheblich gesteigert. Doch wie weit dürfen die Eigenmächtigkeiten des Einzelnen reichen? Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kommt es dabei erheblich auf die Gestaltung der Teilungserklärung an. [...]
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