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(25.10.2012) Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten pflichtwidrig nicht auf drohende Verjährung hingewiesen hat, kann sich später nicht einfach seinerseits auf Verjährung berufen. Für Regressforderungen des Mandanten beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst dann, wenn er Anhaltspunkte für den Fehler des Anwalts hat, .... [...]
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