Wann sind Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig?

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Ein Heizungsinstallateur hatte in einem Dreifamilienhaus sämtliche Heizleitungen zu den einzelnen Heizkörpern in den Etagen ohne Dämmung auf Rohbeton verlegt. Der Auftraggeber rügt dies als Mangel, was auch durch einen Sachverständigen bestätigt wird. Allerdings verweigert der Auftraggeber die Annahme der Nacherfüllung als unzumutbar und verlangt stattdessen die Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz.

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