VPB: Nach Winterstürmen Schäden beheben lassen!

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(27.02.2013) Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VP:emoji_sunglasses:. Zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Diese entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen gerade in den vergangenen Jahren immer öfter Orkanstärke. Solche starken Winde lockern selbst schwere Dachziegel, sie heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern wird auch zur Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. [...]

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