VPB: Nach Stürmen Schäden beheben lassen!

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(07.01.2010) Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VP:emoji_sunglasses:. Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. [...]

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