VPB: Fristen im Feuerstättenbescheid ernst nehmen!

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(06.03,2013) Seit 1. Januar 2013 können Hausbesitzer einen freien Schornsteinfeger mit dem Kehren und Messen ihrer Heizungen, Kamine und Öfen beauftragen. Grundlage der Aufträge ist der sogenannte Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger ausstellt. In diesem Bescheid, einem amtlichen Dokument, steht genau, wann welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten an der Liegenschaft erledigt werden müssen. Es ist Sache des Hausbesitzers, die Aufträge zu erteilen und die Ergebnisse anschließend dem Bezirksschornsteinfeger schriftlich nachzuweisen. Der Verband Privater Bauherren (VP:emoji_sunglasses: rät dazu, diese Aufgaben ernst zu nehmen und die Fristen einzuhalten. [...]

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