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(24.08.2012) Das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" - kurz EEWärmeG - schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VP
und rät: Käufer schlüsselfertiger Objekte sollten genau prüfen, ob das Haus, das sie kaufen, auch tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. [...]
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