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(14.09.2012) Unternehmen, die Social-Media-Kanäle wie zum Beispiel Facebook geschäftlich zu Marketingzwecken nutzen, sind verpflichtet bei ihrem Facebook-Account ein Impressum mit den erforderlichen Angaben nach § 5 TMG aufzuführen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, droht ihnen eine saftige Abmahnung von Mitbewerbern. [...]
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