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ww-pappel
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(29.09.2011) Wenn Mieter gelegentlich auf ihrem Balkon Vögel füttern, dann kann ihnen dies weder verboten werden noch rechtfertigt es eine Mietminderung durch die Nachbarn. Die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen dürfen nicht so sehr eingeschränkt werden. [...]
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