VGH Mannheim bestätigt Freiburger Verbot eines bordellartigen Betriebs in Wohnungen

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(08.05.2013) Das von der Stadt Freiburg gegenüber einem Wohnungseigentümer verfügte Verbot, Wohnungen im Stadtteil Landwasser als bordellartigen Betrieb zu nutzen, bleibt bestehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 24.04.2013 eine Zulassung der Berufung gegen das abweisende Urteil des VG Freiburg abgelehnt (Az.: 3 S 2404/12). [...]

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