VGH BW: Stilllegung und Abbau des KKW Obrigheim können fortgesetzt werden

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(04.10.2012) Die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung vom 24.10.2011 sofort vollziehbar gestatteten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks (KKW) Obrigheim können fortgesetzt werden. Die Genehmigung verletzt voraussichtlich keine Rechte der zwei Kläger, die die Genehmigung anfechten. Unabhängig davon überwiegen das öffentliche Interesse und das Interesse des Kernkraftwerksbetreibers, die Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen trotz anhängiger Klagen zügig fortzuführen, die Interessen der Kläger an einem vorläufigen Stopp dieser Maßnahmen bis zur Entscheidung über ihre Klagen. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg mit einem Beschluss vom 25.09.2012 entschieden. [...]

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