VGH BW: Querspange Erbach kann gebaut werden; Klagen abgewiesen

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(22.05.2013) Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen (Beklagter) vom 12. Dezember 2011 für den Neubau der B 311 bei Erbach als Querspange zur B 30 ist rechtmäßig. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat die gegen die Planfeststellung erhobenen Klagen einer Bürgerinitiative sowie von 45 Bürgern aus Donaurieden und Dellmensingen (Kläger) mit zwei Urteilen aufgrund mündlicher Verhandlung vom 6. Mai 2013 kostenpflichtig abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. [...]

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