VGH BW: Privater Badesteg im Schilf des Bodenseeufers unzulässig

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(21.08.2012) Im Schilf der Flachwasserzone des Bodensees sind private Badestege typischerweise unzulässig. Die damit verbundene Einschränkung des Eigentums ist entschädigungslos hinzunehmen. Das hat der für das Wasserrecht zuständige 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem Beschluss vom 10.07.2012 bestätigt. ... [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten