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(25.03.2010) Die Klage eines Straßenbahnnutzers aus Karlsruhe gegen den Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße, der Karl-Friedrich-Straße und der Ettlinger Straße ist unzulässig, da der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.12.2008 den Kläger nicht in eigenen Rechten verletzt. Dies hat der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in seinem am 24.03.2010 verkündeten Urteil entschieden. [...]
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