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(11.07.2013) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 8. Juli 2013 die Beschwerden zurückgewiesen, mit denen einige Anwohner ihre Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Tiefgaragenbau am Josephsplatz in München weiterverfolgt haben. Damit wurden die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt, wonach es keinen vorläufigen Baustopp für das Projekt gibt. [...]
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