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(23.10.2012) Mit Urteil vom 02.10.2012 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die nicht öffentlich zugänglichen Teile privater Anwesen zur Feuerbeschau (öffentliche Auf- gabe) nicht ohne Vorankündigung betreten werden dürfen. [...]
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