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Kein zusätzlicher Lärmschutz
(23.10.2012) Kurzbeschreibung: Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für den (teilweisen) Neubau der Kreisstraße 7725 - Südumfahrung Kehlen - sowie den Umbau der Knotenpunkte zwischen der Bundesstraße 30 und der Landesstraße 333 ist rechtmäßig. Das Regierungspräsidium ist auch nicht zur Anordnung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 8. Oktober 2012 entschieden. Damit blieben die Berufungen von vier Klägern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolglos, das ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen hatte. [...]
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(23.10.2012) Kurzbeschreibung: Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für den (teilweisen) Neubau der Kreisstraße 7725 - Südumfahrung Kehlen - sowie den Umbau der Knotenpunkte zwischen der Bundesstraße 30 und der Landesstraße 333 ist rechtmäßig. Das Regierungspräsidium ist auch nicht zur Anordnung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 8. Oktober 2012 entschieden. Damit blieben die Berufungen von vier Klägern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolglos, das ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen hatte. [...]
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