VG Trier: Kein Anspruch auf Erhöhung der Lärmschutzwand bei (lediglich) höherem Verke

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(11.06.2013) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die auf Erhöhung und Erweiterung der im Bereich der Riesling Weinstraße/Brettenbach in Olewig vorhandenen Lärmschutzwand gerichtete Klage eines angrenzenden Grundstückseigentümers mit Urteil vom 29. Mai 2013 abgewiesen. [...]

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