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(19.10.2012) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 10.10.2012 die Klage einer Firma abgewiesen, die auf dem Grundstück Alfred-Nobel-Straße 4 in Wietmarschen-Lohne innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes ein kommerziell geführtes Krematorium für Humanleichen betreiben will. Es hat dazu klarstellend ausgeführt, dass es sich bei dem Vorhaben entgegen der Behauptung der Klägerin nicht nur um eine auf den technischen Vorgang des Verbrennens von Leichen beschränkte Anlage handele, sondern um ein Krematorium mit einem Abschiedsraum. Das ergebe sich daraus, dass die Klägerin auch die Baugenehmigung für ein -diesem Zweck entsprechend in das Gebäude integriertes- "Familienzimmer" beantragt habe, um Angehörigen Verstorbener die Möglichkeit zu geben, während der Einäscherung anwesend zu sein. [...]
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