VG Neustadt: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

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(27.03.2013) Ein Stall zur zeitweisen Unterbringung von bis zu fünf Pferden sowie eine ca. 60 qm große Freifläche sind in einem allgemeinen Wohngebiet in einer Südpfalzgemeinde nicht baugenehmigungsfähig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt nach Durchführung einer Ortsbesichtigung am 8. März 2013 entschieden. [...]

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