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(18.01.2013) Zu Recht hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis zwei Bürgern, die im Wochenendhausgebiet von Falkenstein ein Gebäude besitzen, die Nutzung ihres Anwesens zu einem dauerhaften Aufenthalt untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 14. Januar 2013 entschieden. [...]
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