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(11.03.2013) Mit Urteil vom 06.03.2013 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen, der sich gegen die Erhebung einer Vermessungsgebühr über 2.500 Euro für ein 11 qm großes Grundstück gewandt hatte. [...]
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